Das ist so falsch. Ich muss nicht gezahlt haben um einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen zu haben.
Es bestand doch gar kein Zweifel daran, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Stattdessen stand da, dass angeblich etwas verkauft wurde, was nicht lieferbar war/ist, dazu meinte ich dann, dass etwas im Prinzip erst verkauft ist, wenn es bezahlt wurde - ich weiß nicht, was an meiner Aussage falsch sein soll. Aber egal...