Wie sieht das ganze denn bei anderen Marken und Modellen aus? Ist ja nicht so, dass jeder Hersteller eine neue Modell-Revision oder Facelift vor der Tür stehen hat, mit welchem dann erstmalig neue Regelungen umgesetzt werden. Bislang sind das hier doch alles mehr oder weniger Spekulationen und Annahmen. Tauchen z.B. der Event Data Recorder (Blackbox) und Alko-Lock-Vorbereitung bereits irgendwo in den Serienausstattungen anderer Modelle/Hersteller auf?
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Das ein am 31.6. gebautes Auto am 1.7. nicht mehr zugelassen wird ist doch Schwachsinn. Ich glaube hier herrscht ne menge Uninformiertheit/Meinungsbildung.
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Wie sieht das ganze denn bei anderen Marken und Modellen aus?
Ich habe mir in den letzten Monaten einige Hersteller und Modelle "quer durch den Garten" angeschaut; vor allem weil ich völlig offen dafür war, ob es BEV, PHEV oder Verbrenner werden soll.
Das Thema kam nirgends als Problem zur Sprache.
Aber: Bei einigen von ihnen war (und ist z. T.) es noch so, dass die bisherige Variante nicht mehr konfiguriert und/oder bestellt werden kann und die neue noch nicht.
Sofort verfügbare Fahrzeuge gibt es dort (nur in der bisherigen Variante), aber Angebote immer in Verbindung mit "Zulassung bis spätestens 30.06.2024".
Im April ein Fahrzeug mit Lieferung im September zu bestellen wäre dort oft schlicht aus "bestelltechnischen" Gründen gar nicht möglich gewesen.
Dort wo der Juli-Stichtag gar kein Thema war, scheint es wohl nicht so zu sein, dass die bisherige Software/Hardware die neuen Vorschriften nicht handeln kann bzw. diese schon auf aktuellem Stand dafür zu sein.
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Das ein am 31.6. gebautes Auto am 1.7. nicht mehr zugelassen wird ist doch Schwachsinn. Ich glaube hier herrscht ne menge Uninformiertheit/Meinungsbildung.
Ja, natürlich gibt es hier viel "Meinung", da ja niemand von CUPRA offiziell hier eine verbindliche Aussage gemacht hat.
Und ich gehe davon aus (Achtung : Meinung!), dass die nicht mehr zulassungsfähige Variante nicht bis Ende Juni produziert wird, sondern nur so lange, wie eine Zulassung vor dem 01.07. realisiert werden kann.
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Das ein am 31.6. gebautes Auto am 1.7. nicht mehr zugelassen wird ist doch Schwachsinn. Ich glaube hier herrscht ne menge Uninformiertheit/Meinungsbildung.
Also ein am 31.06. gebautes Auto wird mit Sicherheit nicht zugelassen werden. Das Datum gibt’s schließlich nicht 😉.
Die Verkäufer haben es vielleicht nicht immer auf dem Schirm, aber die Hersteller doch selbstverständlich. Die werden die Autos schon früh genug entsprechend bauen und ausliefern. Lustig wird’s dann nur, wenn der Händler es verbockt und sagt „den lassen wir bis September hier stehen, kein Problem“. Aber dann sollte er auch dafür haftbar zu machen sein.
Ansonsten gilt: wenn die Aussagen auf allen einschlägigen Webseiten nicht falsch sind (davon gehe ich mal nicht aus), dann ist ein Auto ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale ab dem 04.07.2024 schlicht nicht mehr erstzulassungsfähig. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.
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Also ein am 31.06. gebautes Auto wird mit Sicherheit nicht zugelassen werden. Das Datum gibt’s schließlich nicht 😉.
Erwischt!
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Kraftfahrt-Bundesamt - Cyber-Security & Software update
Im Grundsatz gehts um die Typenzulassung der Fahrzeuge vor dem 1.7.24 und den Erfordernissen aus der UNECE-Regelung (R155/156).
Die Hersteller hatten eine Übergangsfrist bis 30.06.2024 bei denen Fahrzeuge noch bei Typgenehmigung vor dem 1.6.2022 produziert, verkauft und zugelassen werden konnten, jedenfalls bis 30.06.2024. Für ab 1.7.2024 zugelassene Fahrzeuge ist die R155 verpflichtend und auch im EU-CoC entsprechend ersichtlich. Fahrzeuge ohne diesen Eintrag sind ab Stichtag nicht mehr erstzulassungfähig in der EU.
VW/Cupra hat die Produktion in KW20/2024 umgestellt und produziert seitdem ID.3/Born-Fahrzeuge die R155-konform sind und damit auch nach dem 1.7.2024 erstzulassungsfähig sind.
Im CoC muss es dafür einen entsprechenden Eintrag geben und der Hersteller wird sicher wissen ob sein produziertes Fahrzeug noch in die alte Typzulassung oder schon in die neue fällt.
Spekulatius: Wir werden in den nächsten 6 Wochen sehr viele Tageszulassungen am Markt auftauchen sehen, das dürfte das Preisgefüge mal noch ordentlich drücken.
Jedenfalls haben die Autos nach alter Regelung noch 3.X und bleiben da auch, Autos die nach KW20 produziert wurden, müssen schon die neue SW haben, da die verpflichtenden Features aus R155 (und anderem) nur mit SW 4.X und neuer umgesetzt werden können.
Aber 100% wissen kann man es nur durch Überprüfung des CoC zum Fahrzeug.
Anders könnten die Zulassungsstellen auch gar nicht wissen was ab 1.7. noch zugelassen werden darf und was nicht.
M.
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https://www.kba.de/EN/Themen_e…ftwareUpdate_node_en.html
Im Grundsatz gehts um die Typenzulassung der Fahrzeuge vor dem 1.7.24 und den Erfordernissen aus der UNECE-Regelung (R155/156).
Die Hersteller hatten eine Übergangsfrist bis 30.06.2024 bei denen Fahrzeuge noch bei Typgenehmigung vor dem 1.6.2022 produziert, verkauft und zugelassen werden konnten, jedenfalls bis 30.06.2024. Für ab 1.7.2024 zugelassene Fahrzeuge ist die R155 verpflichtend und auch im EU-CoC entsprechend ersichtlich. Fahrzeuge ohne diesen Eintrag sind ab Stichtag nicht mehr erstzulassungfähig in der EU.
VW/Cupra hat die Produktion in KW20/2024 umgestellt und produziert seitdem ID.3/Born-Fahrzeuge die R155-konform sind und damit auch nach dem 1.7.2024 erstzulassungsfähig sind.
Im CoC muss es dafür einen entsprechenden Eintrag geben und der Hersteller wird sicher wissen ob sein produziertes Fahrzeug noch in die alte Typzulassung oder schon in die neue fällt.
Spekulatius: Wir werden in den nächsten 6 Wochen sehr viele Tageszulassungen am Markt auftauchen sehen, das dürfte das Preisgefüge mal noch ordentlich drücken.
Jedenfalls haben die Autos nach alter Regelung noch 3.X und bleiben da auch, Autos die nach KW20 produziert wurden, müssen schon die neue SW haben, da die verpflichtenden Features aus R155 (und anderem) nur mit SW 4.X und neuer umgesetzt werden können.
Aber 100% wissen kann man es nur durch Überprüfung des CoC zum Fahrzeug.
Anders könnten die Zulassungsstellen auch gar nicht wissen was ab 1.7. noch zugelassen werden darf und was nicht.
M.
Danke für die Info.
Aber meinst du VW/Cupra wird die Produktion in KW20 umstellen?
Klingt bei dir so als hätten sie das schon getan, KW20 ist aber nächste Woche.
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Danke für die Info.
Aber meinst du VW/Cupra wird die Produktion in KW20 umstellen?
Klingt bei dir so als hätten sie das schon getan, KW20 ist aber nächste Woche.
Mein Kalender ist grad beim Friseur 😂
Es wird in KW20 (77kWh) bzw. KW24 (58kWh) umgestellt was man so liest.
M.
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VW/Cupra hat die Produktion in KW20/2024 umgestellt und produziert seitdem ID.3/Born-Fahrzeuge die R155-konform sind und damit auch nach dem 1.7.2024 erstzulassungsfähig sind.
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..... , Autos die nach KW20 produziert wurden, müssen schon die neue SW haben, da die verpflichtenden Features aus R155 (und anderem) nur mit SW 4.X und neuer umgesetzt werden können.
Das wäre natürlich die stressfreie Königslösung für alle mit einem gewünschten späteren Liefertermin .... sofern VW/CUPRA die Produktionsplanung dann auch so gesteuert hat, dass Bestellungen mit eingetragenem Liefertermin ab Juli erst ab KW 20 (also ab kommendem Montag) oder KW24 produziert werden.
Ich kann mir einerseits nicht vorstellen, dass der Konzern das NICHT so vorgesehen hat. Andererseits jedoch sehe ich im beruflichen Umfeld ebenfalls bei Großkonzernen, dass in manchen Dingen ein "Uuuups, das hatten wir so nicht auf dem Schirm " immer mal wieder vorkommen kann.
Und in dem Fall habe ich einfach immer noch das ungute Gefühl(!), dass man bei CUPRA diese "Dynamic Edition" mit kleinem Motor schnell noch loswerden wollte und diese dann auch produktionstechnisch nicht über die KW20 bzw 24 (und somit die neue Software) hinausziehen will.
P.S.: Ich wäre natürlich sehr froh, wenn mein Gefühl da völlig falsch liegen würde!!