So schnell geht das wohl nicht. Eine Nachfrist von zwei Wochen kann man nach sechs Wochen setzen, erst wenn die auch verstrichen ist wäre ein Rücktritt rechtlich möglich. Es sei denn, es war ein verbindlicher Liefertermine vereinbart und kein unverbindlicher.
Im Zweifel beruft sich der Händler auf Punkt VI 7 der Leasing-AGB. Störung der Lieferkette und dann war es das mit den Fristen. Der Passus wird da nicht umsonst drin stehen, rechtliche Absicherung.