Wie gehe ich am besten rechtlich (Rechtschutzversicherung ist vorhanden) dagegen vor, und gegen wen - die Werkstatt oder Cupra? Oder die Leasing-Gesellschaft, Minderung der Rate?
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Du kannst Dich nur an die Leasinggesellschaft wenden, weil die der Eigentümer des Autos ist. Du bist ja nur der „Mieter“. Die müssen dafür sorgen dass das Auto dass das Auto in Ordnung ist und ihre Ansprüche (bei wem auch immer…) durchsetzen. Ob und und in welcher Höhe Du die Leasingraten mindern kannst weiß ich nicht. Das würde ich mal einen Anwalt fragen. Das Auto ist ja Fahrbereit hat aber Einschränkungen. In wie weit die akzeptabel sind muss geklärt werden. Für mich persönlich wäre der Ausfall des TA ein Showstopper, weil ich ihn bei jeder Fahrt nutze. Notfalls müssen sie Dir für die Dauer der Reparatur einen gleichwertiges Ersatzfahrzeug stellen. Eine Wandlung ist auch bei Leasing möglich. Das muss dann die Leasinggesellschaft durchsetzen. Die AHK können sie immer als möglichen Grund anführen. Inwieweit sie damit durchkommen müsste dann durch ein Gutachten per Gericht geklärt werden. Alles in allem unerfreulich und im schlimmsten Fall langwierig.