Wobei diese Gewährleistungsansprüche dann beim Auftraggeber, der "Volkswagen Versicherungs Service GmbH" liegen dürften und diese nicht automatisch auf den Fahrzeugeigentümer übergehen.
Guter Punkt. Beim Born hatten wir ja noch keinen Garantiefall, aber beim Sharan hatte ich da gar nicht drauf geachtet.
Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass es eine unangemessene Benachteiligung wäre, wenn der VVD diese Gewährleistung nicht an den Eigentümer abtrittt. Bislang musste ich das aber noch nicht rausfinden und hoffe, dass mir das erspart bleibt.