Ich würde behaupten, dass die Hotspot Funktion optional im Born zur Verfügung steht und keine Grundfunktion des Autos darstellt... daher ergibt die gerrätefreiheit wenig Sinn... also nicht wirklich mit dem Smartphone vergleichbar... eben verfügen die aktuellen Smartphones Gerätefreiheit (übrigens in Frankreich, je nach Mobilnetz Abonnement, kann erst am Ende der Vertragsdauer freigeschaltet werden)...
Selbst ein Smartphone fällt meines Wissens nicht unter die Gerätefreiheit, so wie du es beschrieben hast.
Das wäre nur so, wenn der Mobilfunkanbieter dir vorschreibt mit welchem Telefon du dich mit seinem Netz verbinden kannst.
Umgekehrt (freie Tarifwahl auf einem Gerät) sehe ich nicht durch das Gesetz abgedeckt. Ich bin aber kein Anwalt.