Die Garantie (bzw. Gewährleistung) verfällt natürlich nicht. Einzig wenn Schäden konkret auf die nicht originalen Federn zurück zu führen sind, ist Cupra natürlich raus. Soll heißen: wenn jetzt z.B. ein Stoßdämpfer versagt wird Cupra das auf die nicht werkseitig verbauten Federn schieben können. Da muss also ein konkreter Zusammenhang bestehen.
Gruß Christian