Hallo, da wir auf unseren Born warten und uns schonmal vorbereiten, habe ich ein paar Fragen zur Wallbox Förderung in NRW.
Gibts es Nutzer die dies bereits gemacht haben?
Wenn ja wie lange dauert der Bescheid, nach Einreichung?
Vielen Dank!
Hallo, da wir auf unseren Born warten und uns schonmal vorbereiten, habe ich ein paar Fragen zur Wallbox Förderung in NRW.
Gibts es Nutzer die dies bereits gemacht haben?
Wenn ja wie lange dauert der Bescheid, nach Einreichung?
Vielen Dank!
Welche Förderung gibt es den überhaupt momentan für Wallboxen im privatem Beteich?
Gemäß Land NRW bis zu 1.000€ für Private. Wenn ich das richtig gelesen habe.
Hier der Link: https://www.elektromobilitaet.…rung-fuer-privatpersonen/
Wir lassen uns gerade Angebote machen und werden dann eines einreichen, in der Hoffnung zumindest die 1.000€ zu bekommen.
Ah okay, da kommt es halt darauf an wie man lebt ( Miete... oder ist man ein Vermieter ).
Kleines Update, habe am Freitag die Förderung beantragt und heute schon den positiven Bescheid bekommen. Hilft vielleicht auch anderen Nutzern aus NRW.
Gemäß Land NRW bis zu 1.000€ für Private. Wenn ich das richtig gelesen habe.
Hier der Link: https://www.elektromobilitaet.…rung-fuer-privatpersonen/
Wir lassen uns gerade Angebote machen und werden dann eines einreichen, in der Hoffnung zumindest die 1.000€ zu bekommen.
Also wenn ich das richtig lese, gilt es explizit nicht für EFH/DHH/RH in Privatbesitz. Nur für Mietgebäude, Garagenanlegen etc
Also wenn ich das richtig lese, gilt es explizit nicht für EFH/DHH/RH in Privatbesitz. Nur für Mietgebäude, Garagenanlegen etc
Genau, deshalb han ich nach seiner Wohnsituation gefragt.
Wir wohnen zur Miete in einer DHH.
Wir wohnen zur Miete in einer DHH.
So wie ich das Angebot kenne kannst dann aber doch eigentlich nicht du, sondern nur der Vermieter das für sein Objekt einreichen....oder???
Habe als Mieter eingereicht, nachdem ich die vorherige Zustimmung des Vermieters erhalten habe. Mietvertrag dazu und ging so durch.
Gemäß Homepage antragsberechtigt: „natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,”