Wallbox mit rotem CEE 16A Stecker

  • 11kW Ladestationen, auch mobile, sind anmeldepflichtig (nicht genehmigungspflichtig) in Deutschland und anders als oft angenommen kann in besonderen Ausnahmefällen sogar die Benutzung untersagt werden. Wenn z.B. in Mehrfamilienhäusern die Zuleitung schon ausgelastet ist, kann es untersagt werden.

    Sollte eine Lademöglichkeit nicht angemeldet sein und es kommt zu einem defekt durch Überlastung der Hauptzuleitung muss man für alle Schäden und Schadensersatzforderungen privat haften. Hab auch gedacht es wäre einfacher aber aus. gegebenem Anlass bin ich da etwas tiefer drin in der Materie.

    Vapor Gray - 170kW (58 kWh)

    Privacy Glas, DCC, Tech M, Dinamica Pack Grey, BeatsAudio Soundsystem, Skyline Roof, Cargo Pack, 19" TYPHOON Black/Copper mit

    Pirelli Ganzjahesreifen, Pilot L, AR Head-up Display und Protect Pack

  • Ja sowas ist ausreichend. Finde die go-e Geräte allerdings preislich nicht so attraktiv. Sollte es jedoch Probleme wegen den Zertifikaten geben bei meinem Netzbetreiber kommt ich da drauf zurück.


    Hab aktuell diese hier zu Hause aber noch nicht in Gebrauch


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  • 11kW Ladestationen, auch mobile, sind anmeldepflichtig (nicht genehmigungspflichtig) in Deutschland und anders als oft angenommen kann in besonderen Ausnahmefällen sogar die Benutzung untersagt werden. Wenn z.B. in Mehrfamilienhäusern die Zuleitung schon ausgelastet ist, kann es untersagt werden.

    Sollte eine Lademöglichkeit nicht angemeldet sein und es kommt zu einem defekt durch Überlastung der Hauptzuleitung muss man für alle Schäden und Schadensersatzforderungen privat haften. Hab auch gedacht es wäre einfacher aber aus. gegebenem Anlass bin ich da etwas tiefer drin in der Materie.

    stimmt so nicht - nicht anmeldepflichtig - es muss nur dem Netzbetreiber mitgeteilt werden - der kann das nicht verbieten - bis 11kw

    hatten wir schon im Kona und auch im Renault Forum

  • Seit dem 21. März 2019 ist im § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein wichtiger Punkt in Sachen Elektromobilität klar geregelt: Selbst private Betreibende müssen ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden. Darüber hinaus besteht sogar eine Genehmigungspflicht für Wallboxen mit mehr als 12 kW Ladeleistung .


    Also Anmeldepflichtig sind alle Ladestationen ab 3,7kW definitiv!!

    Ich dachte auch, dass man die 11kW nur melden muss und es kann nicht untersagt werden aber das stimmt nicht. Spüre das gerade selbst.

    Tiefgarage in einer Reihenhaussiedlung. Da schon 3 Bewohner eine Wallbox installiert haben ist bis zur Leistungserhöhung der Hauptzuleitung keine weitere Ladestation mehr erlaubt. Und ich muss sogar einen Baukostenzuschuss bezahlen.

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  • Hab nie was von genehmigen geschrieben.

    Trotzdem können, wie in meinem Fall, in besonderen Situationen, auch 11kW abgelehnt und untersagt werden.

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  • Der Juice Booster 2 aus der Schweiz kann mit bis zu 22 KW laden und ist somit genehmigungspflichtig. Die EG-Konformitätserklärung gibt es bei den Onlineshops als Download.

    Ich muss hier nochmal eine Frage zu loswerden, da ich bei mir als Ladelösung eine mobile Wallbox einsetzen möchte (Ich habe eine 32A CEE Dose bereits vorhanden).

    Eine mobile Wallbox ist genauso anmeldenpflichtig, wie eine feste - richtig?

    Sobald sie mehr als 12kw kann muss sie auch genehmigt werden, auch wenn sie nur mit 11kw betrieben werden soll? Ist das auch richtig? Das würde dann für meinen Einsatzzweck ein komplettes NoGo für NRGKick, Juice Booster und die 22kw Variante der Gemini FLEX bedeuten. Aber habe ich das richtig verstanden? Danke schon mal.