Meiner wurde am 8.2. bestellt und am 11.4. ausgeliefert, ICAS3, Software 3.7, 58kWh/170kW, Modelljahr 24.2 lt. Rechnung.
Modelljahr auf Bestellung und auf Rechnung weichen voneinander ab
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Guten Morgen. Habe in der letzten Woche Montag bestellt, 150kW und 58 kWh Batterie. In der Auftragsbestätigung der Leasingbank steht ebenfalls ausdrücklich MJ 24.2
Unterschreibe ich. Letzte Woche Montag das gleiche Modell unterschrieben und in der Bestellbestätigung steht MJ24.2.
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Nur um noch mehr Evidenz zu liefern: Das gleiche hier, MJ24.2, 150KW, 58kwh
Unterschrieben 5. April, Auslieferung definitiv vor Juli.
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Dann hau ich auch mal raus :19.04. bestellt als MJ24.2 - Auslieferung soll Juni sein.
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Das MJ24.2 wird daher keine 4.x Software sowie die identische Hardware besitzen, so zumindest meine Interpretation der Berichte hier.
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Das MJ24.2 wird daher keine 4.x Software sowie die identische Hardware besitzen, so zumindest meine Interpretation der Berichte hier.
Ja, das wird so sein.
Aktuell scheinen im Hintergrund viele Umstellungen zu laufen, ich kann z.B. keine aktuelle Preisliste abrufen oder Konfiguration auf der Website vornehmen. Ich vermute die bereiten sich auf das MJ25 vor wo die Änderungen dann drin sind, die dann demnächst hoffentlich bestellbar sind.
Das würde ja auch ganz gut passen. Bis Juli die aktuellen Bestellungen abarbeiten, 8. Juli Werksurlaub und ab August werden dann die neuen Fahrzeuge "UNECE Konform" gebaut
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Aus cupra Vetriebs-Sicht würde ich auch behaupten, dass diese erstmal das neue "Infotainment system" auf der Teueren Veloz Variante anbieten... später erst für den Rest der Borns
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Der ID3 pro S (77 kWh und 231 ps) ist jetzt mit MIB4 bestellbar. https://www.volkswagen-newsroo…et-mit-modell-pro-s-18359
Wann die anderen Varianten kommen, ist anscheinend ni h no hat bekannt.
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Das würde ja auch ganz gut passen. Bis Juli die aktuellen Bestellungen abarbeiten, 8. Juli Werksurlaub und ab August werden dann die neuen Fahrzeuge "UNECE Konform" gebaut
Nein passt nicht:
ab 2024.07 sind Fahrzeuge, die nicht UNECE konform sind, in Europa nicht mehr erzulassungsfähig.
Damit kannst du nicht bis Ende 2024-06 produzieren. Der Kunde hat keine Zeit mehr, die Ersatzlassung durch zuführen.
Eine pauschale Ausnahmegenehmigung wird es auch nicht geben, denn die Übergangszeit für die Notwendigkeit von UNECE besteht seit 2022-07 und endet entgültig zum 2024-07.
Ausnahmegenehmigungen wird ggf. für Einzelfahrzeuge geben, die deutlich vor der Sperrfrist gebaut und ausgeliefert, aber nicht erstzugelassen wurden. (wenn überhaupt).
Alternativ müssen solche Fahrzeug vor dem 2024-07 mit Tageszulassung o.ä. erstzugelassen werden oder entsprechend exportiert werden.
Eine Produktion bis "kurz vor Toreschluss" wird nicht aktzeptiert, da die Fristen schon über 4 Jahre bekannt sind.
Die Umstellung auf UNECE-konforme Fahrzeuge läuft seit Anfang des Jahres mit der MEBevo, bzw. mit Produktionsstart des ID.7. Entsprechend ist die Unstellung der UNECE Borns und ID.3 seit April gestartet.
Dieses Vorgehen ist doch Standart und wird u.a. bei jedem Auslaufen einer Abgasnorm gelebt.
Interessant, was sich hier so ausgedacht wird, obwohl es bekannte Prozesse sind.
Ich habe keine Ahnung, was die Rechnungsbeschreibung sein soll, ich beziehe mich nur auf den technischen Verbund.
Und hier gab es mit dem Wechsel auf MEBevo eine Unterscheidung des Modelljahres, da dieses beim ID.3/4/5/Buzz "unterjährig" eingeführt wurde. Dies ist beim Wechsel des Born gleich.
Möglich, dass bei der Rechnungsscheibung ein Bezug auf die Preiselistenänderungen beschrieben ist, weiss ich aber nicht.
Dann ist es vergleichbar dem VWN T6.1 der intern T6_PA hiess, aber beim Kunden T6.1 genannt wurde..
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Nein passt nicht:
ab 2024.07 sind Fahrzeuge, die nicht UNECE konform sind, in Europa nicht mehr erzulassungsfähig.
Damit kannst du nicht bis Ende 2024-06 produzieren. Der Kunde hat keine Zeit mehr, die Ersatzlassung durch zuführen.
Eine pauschale Ausnahmegenehmigung wird es auch nicht geben, denn die Übergangszeit für die Notwendigkeit von UNECE besteht seit 2022-07 und endet entgültig zum 2024-07.
Ausnahmegenehmigungen wird ggf. für Einzelfahrzeuge geben, die deutlich vor der Sperrfrist gebaut und ausgeliefert, aber nicht erstzugelassen wurden. (wenn überhaupt).
Alternativ müssen solche Fahrzeug vor dem 2024-07 mit Tageszulassung o.ä. erstzugelassen werden oder entsprechend exportiert werden.
Eine Produktion bis "kurz vor Toreschluss" wird nicht aktzeptiert, da die Fristen schon über 4 Jahre bekannt sind.
Die Umstellung auf UNECE-konforme Fahrzeuge läuft seit Anfang des Jahres mit der MEBevo, bzw. mit Produktionsstart des ID.7. Entsprechend ist die Unstellung der UNECE Borns und ID.3 seit April gestartet.
Dieses Vorgehen ist doch Standart und wird u.a. bei jedem Auslaufen einer Abgasnorm gelebt.
Interessant, was sich hier so ausgedacht wird, obwohl es bekannte Prozesse sind.
Ich habe keine Ahnung, was die Rechnungsbeschreibung sein soll, ich beziehe mich nur auf den technischen Verbund.
Und hier gab es mit dem Wechsel auf MEBevo eine Unterscheidung des Modelljahres, da dieses beim ID.3/4/5/Buzz "unterjährig" eingeführt wurde. Dies ist beim Wechsel des Born gleich.
Möglich, dass bei der Rechnungsscheibung ein Bezug auf die Preiselistenänderungen beschrieben ist, weiss ich aber nicht.
Dann ist es vergleichbar dem VWN T6.1 der intern T6_PA hiess, aber beim Kunden T6.1 genannt wurde..
Entschuldige vielmals das ich hier etwas spekuliert habe auf Basis meiner Kenntnis... ich werde in Zukunft darauf verzichten und den Autopapst befragen...