Laut Rückfrage bei meinem Händler wird aktuell weiterhin das MIB3 verbaut. Eine offizielle Mitteilung von Cupra, wann MIB4 verbaut wird, konnte er mir nicht geben. Mal sehen, wie es weiter geht.
Modelljahr auf Bestellung und auf Rechnung weichen voneinander ab
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Laut aktuellem Preisblatt (Stand 06.05.) hat die 77 kWh Version jetzt das 12,9" Infotainmentsystem. Beim kleinen Akku aktuell noch das 12" System. Also ist es so, wie beim ID.3 kommuniziert.
Im Konfigurator gibt es allerdings aktuell nur die 58 kWh Variante.
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Aufgrund der hier (und in anderen Foren) herrschenden Unklarheit und dem Umstand, dass jetzt anscheinend recht schnell nach Bestellung produziert wird, habe ich meinen Verkäufer angeschrieben.
Darin habe ich um eine VERBINDLICHE Antwort gebeten, ob es gewährleistet ist, dass nicht mein im April bestelltes Fahrzeug noch in einer Konfiguration produziert wird, die zum unverbindlichen Liefertermin im September (Ablauf Vorfahrzeug-Leasing) nicht mehr zulassungsfähig ist.
Bzw., dass NICHT im Mai/Juni eine Mail kommt "Ihr Fahrzeug ist da, bitte unbedingt noch bis 30.06. zulassen!"
Wenn mir eine Antwort vorliegt, schreibe ich hier.
Update :
"Mein" Verkäufer ist in Urlaub.
Die Rückmeldung wird daher noch dauern.
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Update :
"Mein" Verkäufer ist in Urlaub.
Die Rückmeldung wird daher noch dauern.
Vielleicht solltest Du trotzdem auf eine Antwort durch einen anderen Ansprechpartner bestehen. So ein Autohaus besteht ja nicht nur aus einer Person.
Nicht dass noch irgendwelche Fristen verstreichen...
Ein "Spiel auf Zeit" ist leider ein beliebtes Vorgehen in der Automobilbranche. -
Vielleicht solltest Du trotzdem auf eine Antwort durch einen anderen Ansprechpartner bestehen. So ein Autohaus besteht ja nicht nur aus einer Person.
Nicht dass noch irgendwelche Fristen verstreichen...
Ein "Spiel auf Zeit" ist leider ein beliebtes Vorgehen in der Automobilbranche.Ich gebe Dir diesbezüglich grundsätzlich recht!
Allerdings gibt es in diesem Fall zum Einen keine Frist zu beachten (es ist ja noch nichts "passiert") und zum Anderen habe ich eine Empfangsbestätigung für meine Email - in welcher ich auch nochmals klargestellt habe, dass eine Zulassung vor dem 01.09.2024 für mich nicht in Frage kommt.
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Ich gebe Dir diesbezüglich grundsätzlich recht!
Allerdings gibt es in diesem Fall zum Einen keine Frist zu beachten (es ist ja noch nichts "passiert") und zum Anderen habe ich eine Empfangsbestätigung für meine Email - in welcher ich auch nochmals klargestellt habe, dass eine Zulassung vor dem 01.09.2024 für mich nicht in Frage kommt.
Es gibt neben explizit gesetzten Fristen aber auch andere gesetzliche Vorgaben wie einen Widerruf.
Eine Empfangsbestätigung für ein gewünschtes Zulassungsdatum bringt Dir leider nichts, wenn dieses nicht Bestandteil des Vertrags war. Da kann man sich noch so viel Wünschen.Bzgl. der verbauten Technik wird es auch schwer, nur anhand eines "Modelljahres" auf gewisse Komponenten zu bestehen. Zumindest dann, wenn es keine hochoffizielle Liste dazu gibt. Im Regelfall findet man ja nur Angaben zu Ausstattung und Funktion und nicht zu irgendwelchen Hard- und Softwareständen.
Im Zweifelsfall stellen sie Dir das Auto "wie bestellt" dann vor die Tür, wie es ihnen passt. Je nach Produktionsplanung kann sich das durchaus mal ändern.
Eigentlich ist eine frühere Auslieferung ja immer ein Grund zur Freude. Nur halt nicht, wenn man ab Tag eins eine veraltete Technik hat.
Aktuell ist die Bestellung einfach ein Pokerspiel. Du kannst aber sicher sein, dass VW/Cupra möglichst viel daran setzen wird, die Kontingente an alten Komponenten bis zum Fristtermin möglichst auszureizen.
Jedes wirtschaftlich arbeitende Unternehmen setzt alles daran, die eigenen Ressourcen möglichst effizient auszureizen und schnell Geld zu erhalten.Da ist ein Großkonzern. Die sind stumpf.
Bei unserer "Erlebnis-Abholung" in Wolfsburg (3x Cupra Born) musste ich feststellen, dass das Panoramadach einen fetten Riss hatte.
Als ich die Diskussion beginnen wollte, wurden mir direkt irgendwelche Rechtstexte zu Rechten und Pflichten heruntergebetet.
Resultat: Wir MUSSTEN das Auto direkt mitnehmen und es gab einen Gutschein für Currywurst. Noch auf der Erstfahrt nach Hause musste ich mich dann um einen Reparaturtermin und Ersatzwagen kümmern. -
Es gibt neben explizit gesetzten Fristen aber auch andere gesetzliche Vorgaben wie einen Widerruf.
Ja, das ist mir bekannt.
Eine Empfangsbestätigung für ein gewünschtes Zulassungsdatum bringt Dir leider nichts, wenn dieses nicht Bestandteil des Vertrags war. Da kann man sich noch so viel Wünschen.
Ja, das ist schon klar. In der Bestellung steht ja deshalb auch als (allerdings unverbindlicher) Liefertermin der 04.09. 2024.
Bzgl. der verbauten Technik wird es auch schwer, nur anhand eines "Modelljahres" auf gewisse Komponenten zu bestehen. Zumindest dann, wenn es keine hochoffizielle Liste dazu gibt. Im Regelfall findet man ja nur Angaben zu Ausstattung und Funktion und nicht zu irgendwelchen Hard- und Softwareständen.
Das ist für mich persönlich kein Problem. Ich habe das Fahrzeug ja mit dem Technik-Stand des Bestelltages bestellt.
Ein "Upgrade" wäre für mich persönlich lediglich Bonus.
Im Zweifelsfall stellen sie Dir das Auto "wie bestellt" dann vor die Tür, wie es ihnen passt. Je nach Produktionsplanung kann sich das durchaus mal ändern.
Eigentlich ist eine frühere Auslieferung ja immer ein Grund zur Freude. Nur halt nicht, wenn man ab Tag eins eine veraltete Technik hat.
Siehe oben.
Aktuell ist die Bestellung einfach ein Pokerspiel. Du kannst aber sicher sein, dass VW/Cupra möglichst viel daran setzen wird, die Kontingente an alten Komponenten bis zum Fristtermin möglichst auszureizen.Das sehe ich auch so!
Eben deshalb ist ja meine Besorgnis, dass CUPRA zumindest versuchen wird, mir eine Abnahme noch im Juni "unterzujubeln". (und sei es durch "versehentliche" Nichtbeachtung des in der Bestellung eingetragenen Liefertermines - oder im schlimmeren Fall durch "Hinauswinden", dass der Liefertermin schließlich "unverbindlich" sei. )
Solange sicher ist, dass mein bestelltes Auto erst im September kommt bzw. erst dann zugelassen werden kann, bin ich zufrieden, auch wenn es dann der Ausstattung zum Zeitpunkt der Bestellung entspricht.
Jedes wirtschaftlich arbeitende Unternehmen setzt alles daran, die eigenen Ressourcen möglichst effizient auszureizen und schnell Geld zu erhalten.
Das weiß ich; bin selbst (Klein-)Unternehmer.
Da ist ein Großkonzern. Die sind stumpf.
Auch das ist mir klar.
Deshalb werde ich, wenn es in dieser Sache zu Problemen (ohne sofortige Lösung durch Autohaus) kommen sollte, den Vorgang direkt zum Anwalt geben und gar nicht erst versuchen, das als Laie selbst regeln zu wollen.
Vielen Dank aber auf jeden Fall für Dein Feedback!
P. S. :Ich habe im Zitat geantwortet, weil ich leider gerade nicht (mehr) weiß, wie ich das Zitat "stückeln" kann.
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Hallo,einige Fragen in die Runde, ob ich das alles richtig verstanden habe, speziell was die UN ECE angeht.
- Der VZ hat schon alle Änderungen die serienmäßig verbaut sein müssen bzgl. UN ECE.
Dadurch kommt der auch u.a. mit 12.9" Display, dadurch schnellerer Entertainment Hardware und Software 5.x?
- Die "normelen" Borns ohne VZ werden jetzt ebenfalls abgelöst und auch hier wird die Produktion auf Modelljahr 25 umgestellt.
Somit wird Ende dieser Woche zuerst die 77kWh Version umgestellt und als MJ25 angeboten?
- Die "normale" 58kWh Verion wird in 4 Wochen auf MJ25 umgestellt und dann auch mit 12.9" Display und Software 4.x ausgestattet sein?
Etwas verwunderlich, dass in den Preislisten vom 15.05.24 nur die 77kWh Versionen die nötigen ECE Änderungen aufgelistet hat?
Wird es dann eine neue Preisliste geben, wenn in 4 Wochen auch die 58kWh Variante umgestellt ist?
Danke schon mal vorab.
Olli
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Das ist alles ein wenig unklar.
Tatsache ist, dass die neue HW/SW mit der 4.0 oder 5.x (siehe VZ) die neuen Standards erfüllt und sicher ab Juli zulassbar ist.
Mit den aktuellen Modellen ist es nicht so klar.
VW hatte eigentlich die MJ24.2 eingeführt, die schon die neue HW/SW hat und wird erst im Herbst auf MJ25 umstellen.
Cupra hat Fahrzeuge mit MJ24.2 eingeführt, die scheinbar unverändert sind und es nicht klar ist, was sich da geändert haben soll. Mit der Materie vertraute Personen gehen davon aus, dass die alte SW 3.x die neuen Normen nicht erfüllen kann und daher ab Juli nicht zulassungsfähig ist.
Ob das MJ25 nun vorgezogen wird, ob ein MJ24.3 eingeführt wird, das weiß derzeit niemand hier. Cupra kommuniziert dazu nur unzureichend.
Sicher ist, wenn man jetzt bestellt und es kein Lagerfahrzeug ist, kommt das Auto erst nach Juni und muss dann die UN-ECE Normen erfüllen.
Viele gehen davon aus, dass dies HW/SW 5.x mit dem neuen Display bedeutet. Wissen tut es aber nur Cupra...
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Ich bin ja tatsächlich gespannt, was ich für ein Modell bekomme, wenn ich ggf. morgen tatsächlich die Bestellung durchführen werde.