Leasing | Unfall vor Übergabe und Zulassung beim Autohaus

  • Hallo zusammen,


    ich habe gestern die Info bekommen, dass bei der Aufbereitung im Autohaus in der Waschstraße mein zukünftiges Leasingauto an einen LKW angefahren wurde und die Heckklappe und Stoßstange beschädigt sind. Morgen zur eigentlich geplanten Übergabe erhalte ich erstmal ein Leihfahrzeug bis das Auto repariert wurde. Auto ist bisher noch nicht auf mich zugelassen.


    Wie gehe ich hier am besten vor? Welche Rechte stehen mir zu? Grundsätzlich ist es zwar nur Leasung, aber ein Unfallwagen ist ja kein Neuwagen mehr. Hat hier jemand Erfahrungen?


    Grüße

  • Ich habe nur Erfahrung mit Unfällen bzw Schäden bei Leasingfahrzeugen nach Zulassung. Die Schäden werden bei Fremdverschulden natürlich von der Versicherung des Verursachers bezahlt und auch die Wertminderung wird finanziell ausgeglichen. Somit entstehen für den Leasingnehmer keine Kosten und es entstehen auch sonst keine Nachteile.

    Da das Auto noch nicht mal zugelassen war, soll sich das Autohaus darum kümmern dass das Auto fachgerecht repariert wird und alles mit der Leasinggesellschaft klären. Solange alles schriftlich fixiert wurde entstehen Dir keine Nachteile.

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  • Wenn das vor der Übernahme war, würde ich das Fahrzeug nicht mehr nehmen!

    Du least und bezahlst schließlich einen Neuwagen und kein Unfallfahrzeug.

    Oder Du handelst einen neuen Leasingbetrag aus als Alternative.

    Ich würde nicht Neuwagen Leasing zahlen und dann Unfallwagen bekommen.

  • Beim Leasing sehe ich das unkompliziert, da ist das am Ende ein Problem des Leasinggebers. Der sollte natürlich mit der Sache einverstanden sein.

    Bei einem gekauften Fahrzeug hätte ich damit aber echt ein Problem und würde wohl auf Neulieferung bestehen.

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  • Danke für euer Feedback. Ich werde mir morgen Mal bei der Leihwagen Übergabe den schaden ansehen und dann mal sehen, was mir vorgeschlagen wird...


    Parallel werde ich mal einen Anwalt kontaktieren (ist in meinem Rechtschutztarif enthalten) und fragen, was mir zusteht

  • Beim Leasing sehe ich das unkompliziert, da ist das am Ende ein Problem des Leasinggebers. Der sollte natürlich mit der Sache einverstanden sein.

    Bei einem gekauften Fahrzeug hätte ich damit aber echt ein Problem und würde wohl auf Neulieferung bestehen.

    Sicherlich unproblematisch beim Leasing, aber trotzdem würde ich nicht den vollen Preis zahlen wollen. Der Leasingbetrag wird ja vom Anschaffungspreis berechnet und der wäre jetzt geringer. Wenn man also das Fahrzeug abnimmt, sollte es wenigstens irgendwas vom AH geben oder zu Not die Annahme verweigern.

  • Sicherlich unproblematisch beim Leasing, aber trotzdem würde ich nicht den vollen Preis zahlen wollen. Der Leasingbetrag wird ja vom Anschaffungspreis berechnet und der wäre jetzt geringer. Wenn man also das Fahrzeug abnimmt, sollte es wenigstens irgendwas vom AH geben oder zu Not die Annahme verweigern.

    Was ist das Problem wenn die Heckklappe und die Stoßstange getauscht wird? Es ist mindestens genauso gut wie vom Band. Beim Leasing nutzt das Auto auf Zeit und hat keinerlei Einschränkungen durch eine getauschte Heckklappe und Stoßstange. Die Tatsache das man weiß dass die Teile getauscht wurden ist keine Einschränkung für den Leasingnehmer. Was glaubst Du viele Autos vor Auslieferung auf dem Werksgelände beschädigt werden oder mangelhaft vom Band laufen und instand gesetzt werden werden ohne dass es dem Käufer mitgeteilt wird. Solange die Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand ausgeliefert werden ist das kein Problem. Und beim Leasing schon mal gar nicht. Ich bezweifle dass es bei einer solchen Beschädigung möglich ist die Annahme zu verweigern. Warum auch

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  • Ein bisschen offtopic... Strategisch könnte es gut sein zu versuchen ein neues Fahrzeug zu bekommen, falls das beschädigte die alte Infotainment Hardware hat und man dadurch die Chance auf ein Auto mit der neuen Hardwaregeneration hat.

  • Ein bisschen offtopic... Strategisch könnte es gut sein zu versuchen ein neues Fahrzeug zu bekommen, falls das beschädigte die alte Infotainment Hardware hat und man dadurch die Chance auf ein Auto mit der neuen Hardwaregeneration hat.

    Daran hatte ich auch gedacht, aber es ist bereits ein MJ2025 🫣

  • Was ist das Problem wenn die Heckklappe und die Stoßstange getauscht wird? Es ist mindestens genauso gut wie vom Band. Beim Leasing nutzt das Auto auf Zeit und hat keinerlei Einschränkungen durch eine getauschte Heckklappe und Stoßstange. Die Tatsache das man weiß dass die Teile getauscht wurden ist keine Einschränkung für den Leasingnehmer. Was glaubst Du viele Autos vor Auslieferung auf dem Werksgelände beschädigt werden oder mangelhaft vom Band laufen und instand gesetzt werden werden ohne dass es dem Käufer mitgeteilt wird. Solange die Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand ausgeliefert werden ist das kein Problem. Und beim Leasing schon mal gar nicht. Ich bezweifle dass es bei einer solchen Beschädigung möglich ist die Annahme zu verweigern. Warum auch

    Ist sicherlich kein Problem, nur wenn ich es wissen würde, wäre es für mich vom Gefühl halt kein Neuwagen mehr.

    Ob es rechtlich möglich ist, die Annahme zu verweigern, kann ich natürlich nicht beurteilen. Hängt sicherlich mit der Schadenshöhe zusammen.


    Vom Leasinggeber wird am Liebsten die Rückgabe eines Neuwagens nach X Monaten erwartet, dann kann man auch erwarten, ein Fahrzeug zu bekommen, was noch keinen Unfall mit einem LKW hatte. Egal wie groß dieser war. Es war schließlich ein Unfall und kein nacharbeiten einer unsauberen Produktion! Das macht schon einen Unterschied. Jedenfalls für mich.