aber H&R hält die angegebenen Spurplatten in Verbindung mit den serienmässigen 19-Zoll-Felgen mit 215er Bereifung für das maximal problemlos Mögliche., das problemlos eingetragen wird.
Ja, richtig, das ist eine sehr konservative, "save" Variante, die den breitesten Serienreifen entspricht.
Da geht schon ein bisschen mehr, ohne gegen Vorschriften zu verstossen.
Das Rad darf bündig mit dem Kotflügel abschliessen.
Ja, richtig
Alles was drüber raus geht muss der Kotflügel verbreitert werden.
Janein, es hängt tatsächlich davon ab, wo das Rad ausserhalb des Kotfügels steht:
Allgemein gilt:
Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:
„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.
Also muss nur der "obere Teil" des Rades, also 30° vor und 50° nach der Radmitte über die gesamte Lauffläche abgedeckt sein.
Das hat Thruxton64 bei der 19" Variante recht offensichtlich erreicht.
Bei den 20" muss man das wirklich nachmessen, es könnte sein, dass er die "Verbreiterungen" gebraucht, damit er an der HA die 50° Laufflächenabdeckung ab Radmitte erreicht..
[edit:]
Bertl hat es zeitgleich gepostet: in Deutschland gilt es ebenfalls, es ist eine EG-Richtlinie