Für eine Einzelabnahme bei einem kompetenten Gutachter reicht das sicher. Für eine mal eben zwischendurch Eintragung aber eher nicht
Ja, richtig, ohne passendes Gutachten muss nach §21 - Einzelabnahmen eingetragen werden.
Das ist zum Einen teuer und zum Anderen deutlich schwieriger, da es allein im Ermessungsbereichs des Prüfers liegt und inzwischen einige Prüfingenieure nichts mehr eintragen, für dass sie direkt verantwortlich sind.
Bei einer Eintragung mittels Gutachtens wird im Prinzip nur noch der ordnungsgemäße Verbau bestätigt, nicht mehr der die grundlegende Funktionsfähigkeit. Dies übernimmt das Gutachten.