Ist jemand bei der Recherche mal über einen Dachträger gestoßen? Weiß jemand ob es da etwas gibt bzw. kommen soll?
Fahrradträger Cupra Born
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Ist beim Born laut Bedienungsanleitung nicht erlaubt soweit ich in Erinnerung habe.
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Nabend, greife das Thema nochmal auf… mittlerweile gibt es ja von Paulchen eine Heckträgerlösung. Allerdings halte ich die für eher abenteuerlich. Habt ihr Erfahrungen damit? Da mein bestellter Born geleast ist, kommt eine AHK (mit rumschnippeln am Wagen) nicht in Frage.
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Abgesehen, dass die Dachlast lt. Hersteller nicht zulässig ist, aber hat jemand schon über Dachträger nachgedacht?
Unser Ateca hat auch keine Reling, aber für die Dachbox im Sommer habe ich Dachträger zum Einklemmen im Türrahmen in Verwendung. Diese von Memabo haben eine ABE für den Ateca...
Aber vielleicht gibt's was für den Born? Im Türrahmen sind sogar die Fixpunkte zur Anbringung eingepresst. Und die 5 kg plus 25 kg sollte das Dach aushalten. Im Zweifel müsste es mit 1,8 t belastet werden.
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Lass das. Im Falle eines Unfalls steigt dir womöglich deine Versicherung wegen so einer Fahrlässigkeit aus.
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Aber vielleicht gibt's was für den Born? Im Türrahmen sind sogar die Fixpunkte zur Anbringung eingepresst. Und die 5 kg plus 25 kg sollte das Dach aushalten. Im Zweifel müsste es mit 1,8 t belastet werden.
Thule Träger für den Audi A3 und andere VAG Fahrzeuge ohne Reling gehen. Hab ich probiert. Passt einwandfrei. Was das verbotene Buch dazu sagt ist ein anderes Thema.
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Lass das. Im Falle eines Unfalls steigt dir womöglich deine Versicherung wegen so einer Fahrlässigkeit aus.
Ganz davon abgesehen dass jemand verletzt werden könnte wenn sich die Dachlast selbstständig macht. In diesem Fall können andere Menschen durch eigene Ignoranz zu Schaden kommen.
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Ganz davon abgesehen dass jemand verletzt werden könnte wenn sich die Dachlast selbstständig macht. In diesem Fall können andere Menschen durch eigene Ignoranz zu Schaden kommen.
Wir sollten hier doch Mal sehr zwischen einem realen Risiko und dem Handbucheintrag zum Zwecke des Haftungsausschlusses unterscheiden. Die Schnittstelle am Dach für Dachträger ist am Born vorhanden und unterscheidet sich nicht von denen anderer VAG Fahrzeuge ohne Reling. Dementsprechend passen die dafür vorgesehenen Klauen perfekt und halten. Da wird bei anständiger Montage nichts abfallen. Ich kann nur vermuten warum der Träger laut Handbuch nicht zulässig ist: es ist nicht getestet weil das zul. Gesamtgewicht bei vollgeladenen Fahrzeug eh schon ausgereizt ist. Nicht getestet --> Hersteller sagt nicht zulässig. Hier sichert sich VW ab. So verhält es sich auch mit der AHK. Einzelabnahmen bestätigen aber, dass diese nicht die Verkehrssicherheit gefährden. VW ist damit aus der Haftung raus.
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Wir sollten hier doch Mal sehr zwischen einem realen Risiko und dem Handbucheintrag zum Zwecke des Haftungsausschlusses unterscheiden. Die Schnittstelle am Dach für Dachträger ist am Born vorhanden und unterscheidet sich nicht von denen anderer VAG Fahrzeuge ohne Reling. Dementsprechend passen die dafür vorgesehenen Klauen perfekt und halten. Da wird bei anständiger Montage nichts abfallen. Ich kann nur vermuten warum der Träger laut Handbuch nicht zulässig ist: es ist nicht getestet weil das zul. Gesamtgewicht bei vollgeladenen Fahrzeug eh schon ausgereizt ist. Nicht getestet --> Hersteller sagt nicht zulässig. Hier sichert sich VW ab. So verhält es sich auch mit der AHK. Einzelabnahmen bestätigen aber, dass diese nicht die Verkehrssicherheit gefährden. VW ist damit aus der Haftung raus.
Im Prinzip gebe ich Dir Recht. Aber genau um den Haftungssauschluss geht es ja. Ansonsten dürfte man ja auch sein Auto beliebig umbauen und bräuchte keine TüV Abnahme. Da wird dann angeschraubt was passt. So funktioniert es aber nicht.
Es wird nämlich schwierig zu beweisen wenn im Fall von menschlichem Versagen (Anwender war nicht in der Lage den Dachgepäckträger richtig zu befestigen…) dass das die Ursache war. Die Versicherung wird sagen „war unzulässig“ daher keine Haftung. Also grob fahrlässig oder sogar bedingter Vorsatz statt Fahrlässig
Es ist dieselbe Diskussion wie bei meinem 3er BMW Kombi. Ich hatte das Modell F31 und hatte einen Dachgepäckträger dafür. Physisch hat der an das Nachfolgemodell G21 gepasst, BMW hat aber ausdrücklich gesagt nicht zulässig und hat eine Dachträger der genauso aussieht mit anderer Teilenummer für den G21 verkauft. Fliegt das Teil ab und tötet einen Autofahrer weil ihm 3 Fahrräder in die Windschutzscheibe fliegen, weil der Anwender zu doof war ihn richtig zu befestigen wird es mit der Haftung schwierig. Dann wird nämlich aus Fahrlässgkeit bedingter Vorsatz wenn man wusste dass der Dachgepäckträger nicht zulässig war. Klingt kleinkariert, ist es auch. Aber es es gibt Versicherungen und Anwälte die riechen sowas wie Bluthunde erlegtes Wild. Bei „Born und Dachgepäckträger“ schrillen da die Alarmglocken. Und dann ist die 💩 am dampfen, denn es ist nicht nur einer verletzt oder tot sondern der Verursacher auch noch ruiniert.
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Es ist vollkommen legal, etwas sogar ohne Dachträger auf dem Dach zu transportieren. Für die ausreichende Sicherung ist ein zugelassenes Trägersystem zwar hinreichend aber nicht notwendig.
Und haften tut der Fahrer sogar dann, wenn alles mit Zertifikat abgenommen war (Träger und Box). Ein Regress ist da ausichtslos.
Wozu soll ich da also auf irgendwelche Zettel bestehen? Schützen wird mich das nicht, wenn etwas passiert. Und wenn nichts passiert ist es egal.