Die Betriebserlaubnis und den Eintrag in den Papieren möchte ich sehen ...
Der Hersteller sagt: "Das Fahrzeug ist nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen. Das Fahrzeug darf nicht nachträglich mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet werden."
Die Betriebserlaubnis und den Eintrag in den Papieren möchte ich sehen ...
Der Hersteller sagt: "Das Fahrzeug ist nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen. Das Fahrzeug darf nicht nachträglich mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet werden."
Ein Fahrradträger fällt nicht unter Anhängerbetrieb soviel wir wissen.
Ja es gibt direkt AHK's die nur für den Fahradträger sind.Kann mir nicht vorstellen das die Einfluss auf die Garantie haben.
Bleibt nur die Frage ob man ein solches Trägersystem am Fahrzeug befestigen kann?
Das System gibt es ja beim ID.3 ab Werk zu bestellen. Damit sollte die Montage beim Born auch kein Problem sein.
Bleibt nur die Frage wie es mit der Kupplung und dem Heckdiffusor gelöst wird. Aufsägen kommt für mich auf jeden Fall nicht in Frage.
Ja-ab Werk!
Ja-ab Werk!
Nachrüsten ist beim VW ID.3 auch möglich.
Ein Beispiel:
K-ELECTRONIC® | VW ID.3 Fahrradträger Anhängerkupplung Nachrüstpaket (k-electronic-shop.de)
ja genau das Teil meine ich
Zur Info:
Für den Born ist jetzt eine Kupplung für den Fahrradträger zum Preis von 363,- € lieferbar.
AnhÀngerkupplung CUPRA el-Born - Aukup
vg Jürgen
Weiss jemand der Schweizer ob das auch bei uns zugelassen ist - ohne MFK?