Österreich: Frage zur Umweltförderung speziell E-Ladeinfrastruktur

  • Hallo zusammen,


    der von der Herr von der Förderungsstelle konnte mir in der Mail leider nicht die gewünschte Antwort geben. Macht es hinsichtlich der Förderungsumme der E-Ladeinfrastruktur einen Unterschied wann der Förderungsantrag eingereicht wird. Im Text steht
    Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.


    Also als Beispiel:


    a.) Einreichung Förderungantrag Rechnungen KFZ 35.400 Euro abzgl 2400 Euro Importeursanteil und 3000 Pauschalförderung = 30.000 Euro + Rechnung "Intelligentes Ladekabel" 600 € Brutto. Damit müsste die Investitionskosten bei gemeinsamer Einreichung ja 36.000 Euro für mein Projekt "Elektroauto" sein bzw. das "Intelligente Ladekabel" über den vollen Betrag von 600 € förderfähig sein.


    b.) Bei getrennter Einreichung des "Intelligenten Ladekabels" lt Rechnung 600 € Brutto müssten dann ja die Investitionskosten 600 € einzeln bzw. Förderbetragshöhe 50% = 300 € sein.


    Hat jemand schon ne Erfahrung damit gemacht oder kann genaueres dazu sagen?


    Danke,


    lg / Jörg

    Cupra Born Alpha in Vapor-Grey (Abholung 04.04.2022) :whistling:

  • Ich hab das intelligente Ladekabel ja schon seit Monaten und habe die Förderungssumme (50%) bereits überwiesen bekommen. Seit gestern habe ich die Fahrzeugförderung beantragt. Also getrennt. Ich glaube aber, dass deine Rechnung so nicht durchgeht. Probieren kannst du es natürlich, die Auszahlung würde sich vermutlich bei Problemen ja nur verzögern.

  • Ah, Google hat die Lösung bereits für mich gefunden:


    https://www.enercab.at/index.php?controller=attachment&id_attachment=101


    Besonderheit! Bitte beachten!

    Wenn Kosten für die Ladeinfrastruktur gemeinsam mit der Förderung für den PKW eingereicht

    werden, dann gilt die 50%-Grenze für die Gesamtkosten, also PKW+Ladeinfrastruktur. Somit kann

    man auch bei Kosten von weniger als €1.200 für die Ladeinfrastruktur die maximale Förderhöhe

    ausschöpfen.


    Beispiel 1: Förderantrag für PKW (Kosten €60.000) + „intelligentes Ladekabel“ (Kosten €600)

    gemeinsam eingereicht ergibt Fördersumme €5.400 für den PKW und €600 für das Ladekabel.

    (50% von €60.600 ergeben die Obergrenze von €30.300 und sind bei weitem nicht erreicht; die

    volle Fördersumme kann ausgeschöpft werden)

    Beispiel 2: Förderantrag für „intelligentes Ladekabel“ zu Kosten von €600 alleine ergibt

    Fördersumme €300 für das Ladekabel. (50% von €600 ergibt Förderobergrenze von €300, die

    €600 können nicht ausgeschöpft werden)

    Beispiel 3: Förderantrag für „intelligentes Ladekabel“ zu Kosten von €1.250 alleine ergibt

    Fördersumme €600 für das Ladekabel. (50% von €1.250 ist mehr als €600, daher

    Förderobergrenze von €600)


    //Edit: Sorry Metalhead, hab nur auf Antworten geklickt ohne deinen Beitrag zu sehen. Ich werds mal versuchen, so wie der Text klingt scheints um die gesamte Förderfähige Summe zu gehen. Bei mir dauerts zwar noch ein paar Wochen, aber ich gebe dann Bescheid.

    Cupra Born Alpha in Vapor-Grey (Abholung 04.04.2022) :whistling:

  • Das wären dann 300 Euro mehr.... Verdammt, ich hätte noch warten sollen... :(

  • Joerg


    Ich habe deine beschriebe Variante a) genommen, sprich Born+NrgKick gleichzeitig eingereicht. Diesen Tipp hat mir der nette Herr von der Förderstelle gegeben, als ich dort nachfragte.

  • das heißt: wenn ich auto und ladekabel gleichzeitig einreiche bekommt man die 3600€ überwiesen?

    kann man das einfach mit anführen? (Formular Förderungsabrechnung für E-Mobilität)


    Gruss Daniel