Hallo zusammen,
der von der Herr von der Förderungsstelle konnte mir in der Mail leider nicht die gewünschte Antwort geben. Macht es hinsichtlich der Förderungsumme der E-Ladeinfrastruktur einen Unterschied wann der Förderungsantrag eingereicht wird. Im Text steht
Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Also als Beispiel:
a.) Einreichung Förderungantrag Rechnungen KFZ 35.400 Euro abzgl 2400 Euro Importeursanteil und 3000 Pauschalförderung = 30.000 Euro + Rechnung "Intelligentes Ladekabel" 600 € Brutto. Damit müsste die Investitionskosten bei gemeinsamer Einreichung ja 36.000 Euro für mein Projekt "Elektroauto" sein bzw. das "Intelligente Ladekabel" über den vollen Betrag von 600 € förderfähig sein.
b.) Bei getrennter Einreichung des "Intelligenten Ladekabels" lt Rechnung 600 € Brutto müssten dann ja die Investitionskosten 600 € einzeln bzw. Förderbetragshöhe 50% = 300 € sein.
Hat jemand schon ne Erfahrung damit gemacht oder kann genaueres dazu sagen?
Danke,
lg / Jörg