Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gelten in der Schweiz andere Bestimmungen.
Wenn ich den Begriff "Kfz-Brief" verwende, dann meine ich "Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)". Diese Bescheinigung führt man nicht im Auto mit.
Es gibt natürlich auch die "Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)". Diese Bescheinigung ist immer im Auto dabei.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II | Kennzeichenbox.de