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Anhängerbetrieb
Informationen zum Anhängerberieb
Das Fahrzeug ist nicht für den Anhängerbe-
trieb zugelassen. Das Fahrzeug darf nicht
nachträglich mit einer Anhängevorrichtung
ausgerüstet werden.
Thema erledigt
eben nicht. Mein Motorrad ist per Anleitung nicht für Seitenwagenbetrieb geeignet. Und trotzdem ist einer dran und eine Anhängerkupplung auch. Und alles eingetragen. Lediglich die Verantwortung für diese Anbauten und Schäden dadurch will der OEM nicht übernehmen. Dass das Fahrzeug nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen ist, wird ja durch die Eintragung per Einzelabnahme geheilt. Ab dann ist es zugelassen.