Wie in Post #164 beschrieben ist das eine klare Sache. Ich zitiere:
Informationen zum Anhängerberieb
Das Fahrzeug ist nicht für den Anhängerbetieb zugelassen. Das Fahrzeug darf nicht nachträglich mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet werden.
Wie in Post #164 beschrieben ist das eine klare Sache. Ich zitiere:
Informationen zum Anhängerberieb
Das Fahrzeug ist nicht für den Anhängerbetieb zugelassen. Das Fahrzeug darf nicht nachträglich mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet werden.
Was ist verwirrend? Klarer kann man es als Hersteller nicht ausdrücken. Wer dagegen handelt kann um Gottes Willen doch nicht ernsthaft mit dem Erhalt der vollständigen Garantie rechnen.
Ich denke schon, wenn eben TÜV Abnahme,
Du musst überlegen was du schreibst... Der Hersteller sagt dass man es nicht machen darf und das Schäden am Fahrzeug auftreten können. Der TÜV sagt, dass der Anhänger keine Gefahr im Betrieb darstellt. Und DAS negiert die Aussage des Herstellers und "überstimmt" ihn?Wow...
Ich denke schon, wenn eben TÜV Abnahme,
Im Gesamtgutachten wird die kein TÜV den Anhängerbetrieb zulassen, wenn der Hersteller keine Freigabe erteilt. In deinem Fahrzeugschein gibt es keine Anhängelast.
Was der Hersteller nicht getestet hat kann er auch nur Ausschließen. Was man aber durch eine Prüfung im Nachgang ändern kann.
POV Schlimmer ist wenn man eine Meinung aufgezwungen bekommt.
Garantie, Gewährleistung oder Kulanz sind Dinge die jeder Hersteller anders angeht. Modifikationen sind aber nicht wie dargestellt 'um Gottes Willen' verboten. Der Raum für Interpretationen scheint Fantasien auszulösen.
In deinem Fahrzeugschein gibt es keine Anhängelast.
Die Anhängelast wird bei der Kupplung um die es geht nachgetragen, via Gutachten. https://www.misterdotcom.de/an…aengerkupplung-cupra-born
Wach doch bitte auf, ich weiß nicht in welcher Welt du lebst!
Cupra wird doch nicht nur weil ein Zubehörhersteller ein Teil entwickelt hat seine Betriebsanleitung und die Garantiebedingungen ändern
Wieso wird hier um den heißen Brei rumgeredet?
Cupra sagt "niemals eine Anhängerkupplung anbringen". Verbieten können sie es dir nicht. Nur...Wenn du es trotzdem machst weil es geht -> trag die Konsequenzen.
Dann dürfte es überhaupt keine Anbauteile mit Einzelgutachten geben. Um Gewährleistung zu versagen, reicht es nicht. Und bei Garantie wird zu prüfen sein, ob es einen Zusammenhang mit dem Anbau gibt
Ein Einzelgutachten wirkt sich nicht auf die Gewährleistung oder Garantie des Herstellers aus, sondern ob du das Teil im Straßenverkehr benutzen darfst oder nicht. Über den Zusammenhang müssen wir eigentlich nicht auch nicht reden, die AHK wird an den Can Bus angeschlossen und ist damit im zentralen Nervensystem des Autos. Ebenfalls wird der Antriebsstrang inkl. Batterie mehr belastet. Die Hersteller sind da übrigens sehr kreativ bei dem Finden des "Zusammenhangs". Außerdem liegt die Beweislast nach 1 Jahr bei dir, sprich DU musst beweisen, dass der Anhängerbetrieb nichts mit den eventuellen Schäden zu tun hatte. Wie gesagt... Wenn du es trotzdem machst weil es geht -> trag die Konsequenzen
Also ein bisschen Grünschnitt ab und zu mal rumfahten wird das Teil schon nicht killen.
Aber klar um Garantiefall ist dann zu 100 % die AHK schuld, das wird vom Hersteller dann vorgeschoben da warten die schon drauf.
Insofern, wie geschrieben - Konsequenzen tragen.
Aber eine offizielle Aussage von Cupra würde mich schon interessieren...