Die Frage nach AHK aus dem Zubehör und der Gewährleistung ist ja nicht ganz neu oder Born spezifisch.
Auf der Webseite von z.B. Rameder steht dazu in den FAQ
- Erlischt die Gewährleistung am Fahrzeug durch den Einbau von Zubehör?
Nein, die gesetzlich geregelte Gewährleistung am Fahrzeug erlischt nicht durch den Einbau von freiem Zubehör. Da die Rechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert sind und nicht zur Disposition freier Vertragsverhandlungen stehen (§ 475 Abs. 1 BGB), können sie weder über die AGBs noch individualvertraglich beschränkt werden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher rechtlich nicht zulässig. Freies Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Grund für den Mangel festgestellt werden kann. Die Gewährleistung geht dann auf den Hersteller des Zubehörs über, d.h. er haftet für etwaige Schäden am Fahrzeug.
Gibt es denn (außer den allgemeinen Verboten bzgl. AHK im Handbuch) irgendwelche Hinweise darauf, dass eine AHK schon mal irgendwo oder Irgendwie die Gewährleistung beschränkt hätte?
Ich konnte nichts dergleichen finden.