Hier:
CUPRA Born - Anhängerkupplung & Anhängelast
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Damit hätten wir ja bewiesen, dass es ein Eingriff in die Boardelektronik/CAN Bus ist, zusätzlich zum Hinweis niemals eine Anhängevorrichtung zu montieren. Pick your poison
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Damit hätten wir ja bewiesen, dass es ein Eingriff in die Boardelektronik/CAN Bus ist, zusätzlich zum Hinweis niemals eine Anhängevorrichtung zu montieren. Pick your poison
Na dann viel Vergnügen mit deinem Born ohne AHK.
Ich habe jedenfalls keinen Verlust der Garantie/Gewährleistung und das hatte ich auch nicht als ich mir vor vielen Jahren Zubehörrückleuchten montiert hatte, oder andere Leuchtmittel in den Scheinwerfern.
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Das wusste Ich ja vorher. Aber bei anderen Leuchten ist es ja was total anderes. Cupra/Seat sagt ja nicht "bau niemals andere Leuchten ein" oder "bau niemals andere Leuchtmittel ein". Bei der Anhängevorrichtung eben schon!
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Ich kann den Schwachsinn einfach nicht mehr lesen. Es wurde doch schon zu genüge geschrieben was Sache ist. Die Gewährleistung wird dadurch nicht berührt. Bei der Garantie durch den Hersteller ist der Hersteller im Zweifel zu befragen ansonsten Siehe Garantiebedingungen Cupra Born.
Jeder kann sich eine Anhängerkupplung anbauen und damit was ziehen. Wenn im ersten Jahr des Borns etwas passiert was nicht mit der AHK zu tun hat, kann Cupra machen was sie wollen die müssen es halt einfach beheben.
Ab dem zweiten Jahr läuft es auf Garantie da hängt es dann ganz davon ab ob man so jemanden wie MeisterPanse als Ansprechpartner hat, der dann erbsenzählerisch zu allem systematisch nein sagt oder jemanden der tatsächlich kulant ist und genau weiß, das der Grund nur vorgeschoben wäre und man hat keine Probleme.
Wie gesagt wer sicher gehen will und eventuell sogar eine Garantieverlängerung eingekauft hat sollte das eben mit dem jeweiligen "Versicherer" abgesprochen haben. Am besten schriftlich. Alle anderen die auf Garantie verzichten oder wo die Garantie sowieso schon abgelaufen ist können eh machen was sie wollen.
Ende der Diskussion.
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Ende der Diskussion, aha.
Die Leute, die Garantieanträge bearbeiten und Entscheidungen treffen sind dazu ausgebildet "Erbsenzählerisch" zu sein weil das der Job ist
Kannst du die Garantiebedingungen die du erwähnst bitte teilen?
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Anbei ist das PDF. Der entscheidende Auszug ist dieser hier: Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die
durch diese verursacht wurden, sind von dieser Garantie nicht umfasst. Das gleiche gilt für
Zubehör, das nicht werkseitig eingebaut und/ oder geliefert wurde. -
Ein furchtbar niveauvoller Austausch Ich hoffe ihr seid alle Eigentümer des Fahrzeuges geworden, bevor ihr über Garantie und Gewährleistung diskutiert. Leasinggeber stehen bspw. gar nicht auf Umbauten ohne Genehmigung, egal ob es scheinbar zur Wertsteigerung beiträgt. Aber letztendlich ist das alles offtopic, denn es geht um die Anhängerkupplung, nicht um Eigentum, Garantie und Gewährleistung. Ich hoffe die Netiquette erhält hier bald wieder Einzug.
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Ein furchtbar niveauvoller Austausch
Tut mir Leid. Allerdings gibts Leute die immer wieder auffallend "nervig" sind und irgendwie Tatsachen verdrehen müssen oder anderweitig fehlinformieren. Dazu kommt das Gewährleistung und Garantie nunmal unmittelbar mit dem Thema Anhängerkupplung im Zusammenhang steht und diese Frage was denn nun erlaubt ist, Kernfrage beim Nachrüsten ist.
ich wollte dem ganzen Elend nur mal ein Ende setzen. EIn Kollege vor mir hat ja schon geltendes recht zitiert und damit bestätigt das die Gewährleistung nicht entfällt. Ich habe jetzt noch das Thema Garantie abgeschlossen. Damit weiß nun jeder, dass er sich rein vom Schriftlichen her eine anbauen kann und keinerlei Angst haben muss seine Gewährleistung oder Garantie zu verlieren.
Ansonsten stimme ich dir voll und ganz zu.
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Dann ist es ja geklärt und alle können ja auf dich zurückkommen falls es doch Probleme gibt