CUPRA Born - Anhängerkupplung & Anhängelast

  • Trotzdem muss hier unterschieden werden:

    Garantie = Werbeversprechen des Herstellers zu seinen Bedingungen

    Gewährleistung = gesetzliche Regelungen, die den Käufer zwei Jahre lang schützen sollen und vom Hersteller nur schwer umgangen werden können.


    Bei der Garantie kann dann tatsächlich der oben beschriebene Ausschluss gelten. Das betrifft dann vor Allem die "Garantieverlängerung", m.M.n kann sich das aber sogar auf die 8 Jahre Garantie auf die Batterie auswirken. Cupra könnte behaupten, durch Anhängebetrieb erhöht sich der Verbrauch drastisch, so dass mehr Ladezyklen für die gleiche Zeit und km nötig sind und da die Batterie nicht nur durch das Lebensalter sondern auch durch die Ladezyklen leidet, eventuell auch durch die höhere Belastung im Betrieb, kann unter Berufung auf die Betriebsanleitung die Garantie ausgeschlossen sein.


    Aber selbst die Gewährleistung kann eingeschränkt sein, wenn Cupra annimmt, dass der Anhängebetrieb oder auch nur die Montage der Anhängekuppung für den Reklamationsfall ursächlich ist.

    Sicher betrifft das keinen kaputten Fensterheber oder das projizierte Cupralogo auf dem Boden, aber ein überhitzter Motor (durch höhere Belastung beim Anhänger ziehen), überhitzte Bremsen, ausgeschlagene Lager am Fahrwerk können durchaus als Resultat vom Anhängebetrieb angesehen werden.

    Selbst bei Softwareproblemen ist Cupra nicht mehr der Ansprechpartner, wenn bei Montage der Anhängekupplung Änderungen an der Software vorgenommen wurden.

    o_o

    Endlich auch mit E-Kennzeichen: Cupra Born, 150kw, 58kwh, Aurora Blue, 19" TYPHOON Black/Copper, Below Zero Pack, Cargo Pack, AR Head-up-Display, Tech M Pack, Pilot XL Plus Pack

  • Bei der Garantie kann dann tatsächlich der oben beschriebene Ausschluss gelten. Das betrifft dann vor Allem die "Garantieverlängerung", m.M.n kann sich das aber sogar auf die 8 Jahre Garantie auf die Batterie auswirken. Cupra könnte behaupten, durch Anhängebetrieb erhöht sich der Verbrauch drastisch, so dass mehr Ladezyklen für die gleiche Zeit und km nötig sind und da die Batterie nicht nur durch das Lebensalter sondern auch durch die Ladezyklen leidet, eventuell auch durch die höhere Belastung im Betrieb, kann unter Berufung auf die Betriebsanleitung die Garantie ausgeschlossen sein.

    Was hat denn der Heckträger mit der Batterie zu tun?


    Wenn ich zwei Ricarda Lang auf die Rückbank packe und die Gesamtlast/Hinterachslast des Fahrzeuges einhalte, erlischt dann auch meine Garantie der Batterie?


    Aber selbst die Gewährleistung kann eingeschränkt sein, wenn Cupra annimmt, dass der Anhängebetrieb oder auch nur die Montage der Anhängekuppung für den Reklamationsfall ursächlich ist.

    Sicher betrifft das keinen kaputten Fensterheber oder das projizierte Cupralogo auf dem Boden, aber ein überhitzter Motor (durch höhere Belastung beim Anhänger ziehen), überhitzte Bremsen, ausgeschlagene Lager am Fahrwerk können durchaus als Resultat vom Anhängebetrieb angesehen werden.

    Es geht hier nicht um den Anhängerbetrieb, sondern um den Heckträgerbetrieb.


    Selbst bei Softwareproblemen ist Cupra nicht mehr der Ansprechpartner, wenn bei Montage der Anhängekupplung Änderungen an der Software vorgenommen wurden.

    An der Software wird gar nichts geändert, denn die Funktion "Heckträgerbetrieb" ist in der Software bereits integriert.

  • Ich dachte es geht u.A. auch um solche Angebote:



    Und das Angebot spricht wohl von 1500 kg Anhängelast. Wenn das ein Heckträger wäre, dann könnte man darauf ein paar Motorräder packen :)


    So wie ich das verstanden habe, gibt es Angebote für eine Kupplung speziell für Heckträger, die mit einem Stift so gebaut sind, dass man eben keinen Anhänger ziehen kann. Das System ist wohl von Cupra freigegeben und sollte keine Probleme mit Gewährleistung und Garantie machen.

    Aber die Angebote für echte Anhängerkupplungen halte ich doch für ein wenig gewagt. Der Hersteller wird diese wohl von Kraftfahrtbundesamt genehmigt haben so dass nach Eintragung vom TÜV ein Betrieb erlaubt ist, aber ohne Absprache mit Cupra/VW dürfte so ein System Garantieversprechen zunichte machen und es könnte im Problemfall die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche schwierig machen.

    Das kann man machen wenn alle Garantie und Gewährleistungszeiten abgelaufen ist, wenn man also z.B. einen 4 Jahre alten gebrauchten Cupra Born nimmt und da sowas dranbaut...

    o_o

    Endlich auch mit E-Kennzeichen: Cupra Born, 150kw, 58kwh, Aurora Blue, 19" TYPHOON Black/Copper, Below Zero Pack, Cargo Pack, AR Head-up-Display, Tech M Pack, Pilot XL Plus Pack

  • Jetzt kann ich dir auch zustimmen. :thumbup:

  • So wie ich das verstanden habe, gibt es Angebote für eine Kupplung speziell für Heckträger, die mit einem Stift so gebaut sind, dass man eben keinen Anhänger ziehen kann. Das System ist wohl von Cupra freigegeben und sollte keine Probleme mit Gewährleistung und Garantie machen.. --> Wo kann man das nachlesen?

  • Dann sind ja jetzt die Missverständnisse aufgeklärt.

    Es geht hier um

    a) Adapter (Anhängekupplung) für einen Fahrrad-Heckträger, möglich und von Cupra abgesegnet

    b) Anhängekupplung zum Ziehen von Anhängern, gibt wohl Anbieter, aber von Cupra lt. Betriebsanleitung verboten

    und um

    1.) Gewährleistung, muss der Hersteller auch im Fall b) sich dran halten sofern die Ursache nicht an dem Umbau liegt

    2.) Garantie, kann im Fall b) vom Hersteller komplett ausgeschlossen werden.

    o_o

    Endlich auch mit E-Kennzeichen: Cupra Born, 150kw, 58kwh, Aurora Blue, 19" TYPHOON Black/Copper, Below Zero Pack, Cargo Pack, AR Head-up-Display, Tech M Pack, Pilot XL Plus Pack

  • Das stimmt, aber wo kann man nachlesen, dass Cupra Heckträger "erlaubt" und "absegnet"?

    Lies mal von Aldemarin den Post#151 hier im Beitrag.

    Er hat, wie ich übrigens auch, vor Einbau sich von CUPRA bzw. der VW/Seat-Leasing eine schriftliche Freigabe geben lassen für den Einbau. Es wurde bei mir lediglich gefordert dass eine Fachwerkstatt (hier Rameder) einen Einbau fachmännisch durchführt mit der bisher nach meinem Wissensstand einzig freigegebenen Fahrradträgerkupplung von Aragon (Hersteller aus Spanien und ist auch unter anderen Namen u.a. Aukup im Handel).

    Rameder als bundesweiter Einbauspezialist für AHK übernimmt die zusätzliche Garantie für die Fahrradträgerkupplung. Damit es keinen Mißbrauch für Anhängerbetrieb gibt, ist oben auf dem Kugelkopf ein PIN der dies verhindert. Neuere Fahrradträger haben dafür Platz in der Aufnahme des Kugelkopfes.


    PS: Bitte unterlasse weitere Streitereien über dieses Thema. Du hast Deine Meinung zur Kenntnis gegeben und gut ist es. Andere haben eine andere Meinung und auch da ist es nun gut. Das Forum soll anderen Born-Nutzern helfen und hier speziell soll es um Erfahrungsaustausch mit Anhängerkupplungen gehen. Danke!

    Born 150kW/204PS, 58kWh, Aurora Blue, FIN 154xx, SW 3.2.1 abgeholt 21.07.22 :love: