das ist eine Falschaussage! Ich zitiere aus den Garantiebestimmungen:
Garantieausschluss und -beschränkungen
Eine Garantieleistung für Hochvoltbatterien ist ausgeschlossen, wenn die Fehlfunktion oder
der übermäßige Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes dadurch entstanden ist, dass:
• die Hochvoltbatterie aus dem Fahrzeug entfernt, unsachgemäß geöffnet oder nicht mehr
im Verbund mit dem Fahrzeug betrieben wird; oder
• die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere
die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie), die sich aus
der dem Fahrzeug beigefügten Betriebsanleitung ergeben, nicht befolgt worden sind; oder
• die Hochvoltbatterie direkt mit offenem Feuer in Kontakt gekommen ist; oder
• die Hochvoltbatterie mit Hochdruck- oder Dampfstrahlreinigern gereinigt wird bzw. Wasser
oder aggressive Flüssigkeiten direkt auf die Hochvoltbatterie aufgebracht werden.
Im Übrigen gelten auch für die Hochvoltbatterie alle Bestimmungen der Neuwagengarantie
entsprechend. Wird auf einen Fahrzeugmangel Bezug genommen, sind die Regelungen so
zu verstehen, dass diese nicht nur für eine Fehlfunktion der Hochvoltbatterie, sondern auch
für einen übermäßigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes wie oben erwähnt gelten.