Die "Lösung" ist ganz einfach.
Forderung auf Nachbesserung stellen mit Fristsetzung, wenn nicht nachgekommen werden kann Kaufrückwicklung durchsetzen, oder zumindest Preisminderung.Die Beschaffenheit des Produkts ist ganz klar nicht wie vertraglich vereinbart.
Finde ich eine gute idee bzw. guter Vorschlag. Ist Rückabwicklung oder Preisminderung einfach durchsetzbar?
Oder muss ich mir mit 55 doch tatsächlich eine Rechtschutzversicherung abschließen!
Bin bis jetzt ganz gut ohne zurechtkommen. Ich glaube was ich hier so lese ist es ein „must have“.