Rabatt / Händlernachlass - Preis Cupra Born

  • Bei einer Gewährleistungssache muß man sich jetzt mit der Rechtsabteilung von VW rumschlagen....


    Manny

    Und was ist bei einer Gewährleistung durch den Hersteller heute anders? Der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Wenn der Hersteller die Gewährleistung verweigert bin ich auch bei der Rechtsabteilung des Herstellers und gehe dabei weder über Los noch bekomme ich eine Händlerkärtchen. 🤷‍♂️

    Cupra Born 77kWh Vapor Grey |19‘ Leichtmetallräder PHOON Black/Silver CUPRA Dinamica Pack, Granite Grey | Charge 32A | AR Head-up-Display | Dynamic Chassis Control | BeatsAudioTM Soundsystem | Pilot XL Plus Pack | Wärmepumpe | Bestellt: 20.12.22 |Ausgeliefert: 25.04.23

    Wallbox: Alfen Eve Single-line 11kW | E.ON charge@home

  • Und was ist bei einer Gewährleistung durch den Hersteller heute anders? Der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Wenn der Hersteller die Gewährleistung verweigert bin ich auch bei der Rechtsabteilung des Herstellers und gehe dabei weder über Los noch bekomme ich eine Händlerkärtchen. 🤷‍♂️

    Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Gewährleistung hat eben nichts mit dem Hersteller zutun, dafür ist NUR der Verkäufer zuständig. Zum 27. mal: Gewährleistung durch den Verkäufer, Garantie durch den Hersteller, soweit er sie anbietet.

    Beim klassischen Kauf über den Händler:

    Ob der Hersteller dem Verkäufer gegenüber die Gewährleistung "gewährt", spielt überhaupt keine Rolle. Eine beliebte Masche der Händler.

    Der VERKÄUFER hat die Gewährleistung dem Käufer gegenüber zu erfüllen. Der Käufer hat keinerlei Rechte gegenüber dem Hersteller. Bei Verkäufen ab 01.01.23 besteht die Beweislastumkehr ein Jahr, das heißt, der Verkäufer(!) MUSS beweisen, dass derMangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Ich betone: beweisen. Bei dieser Juristerei dürfte der Käufer dem Händler als Verkäufer gegenüber schon bessere Karten haben als gegen einer ausgebufften Rechtsabteilung des Herstellers. Allerdings, wie auch hier zu sehen ist, kennen viele Käufer ihre Rechte überhaupt nicht.

    Mit dem Agenturmodell sind jetzt Gewährleistung und Garantie in einer Hand, wird sicherlich öfters mal ein lustiges Ping-Pong-Spiel werden, bei dem vermutlich nicht der Hersteller den Kürzeren ziehen wird.

    Ob das Ganze ein glückliche Aktion der EU war, steht auf einem anderen Blatt.


    Manny

  • Falsch verstanden habe ich es nicht, nur den Umstand außer acht gelassen, dass ich die letzten 3 Fahrzeuge in einer Niederlassung des Herstellers (in einer BMW Niederlassung) gekauft habe. Also war der Hersteller für mich auch immer gleichzeitig der Händler. Alle meine Ansprüche hatte ich somit immer und ausschließlich gegen BMW. Auch eine „ausgebuffte“ Rechtsabteilung muss sich an geltendes Recht halten. Und es gibt auch gute Anwälte, die sich gegen Rechtsabteilungen durchsetzen können. Zudem gewähren Hersteller auch häufig großzügig Kulanz. Der VW Konzern (ganz besonderes Audi) hat allerdings den Ruf dass sie nicht besonders kulant sind.

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  • Falsch verstanden habe ich es nicht, nur den Umstand außer acht gelassen, dass ich die letzten 3 Fahrzeuge in einer Niederlassung des Herstellers (in einer BMW Niederlassung) gekauft habe. Also war der Hersteller für mich auch immer gleichzeitig der Händler. Alle meine Ansprüche hatte ich somit immer und ausschließlich gegen BMW. Auch eine „ausgebuffte“ Rechtsabteilung muss sich an geltendes Recht halten. Und es gibt auch gute Anwälte, die sich gegen Rechtsabteilungen durchsetzen können. Zudem gewähren Hersteller auch häufig großzügig Kulanz. Der VW Konzern (ganz besonderes Audi) hat allerdings den Ruf dass sie nicht besonders kulant sind.

    Anscheinend hast du es doch nicht verstanden.....der Verkäufer ist nie NIE der Hersteller

  • Anscheinend hast du es doch nicht verstanden.....der Verkäufer ist nie NIE der Hersteller

    Wenn ich, wie ich es bereits 3x getan habe, einen BMW bei einer Niederlassung der BMW AG lease, bei wem wem mache ich dann wohl meine Gewährleistungsansprüche geltend? Kreuze bitte an:


    Antwort A: beim Autohaus Kozlowski & Kasubke

    Antwort B: bei der BMW Niederlassung

    Antwort C: bei Amazon


    Spoiler, Antwort B ist korrekt. Am Ende ist es die BMW AG, weil die Niederlassung dieser zu 100% gehört. Vorstandschef ist laut Vertrag Oliver Zipse und der Gerichtsstand ist München. Ob mein Anwalt also die Niederlassung verklagt oder die BMW AG selbst, ist völlig wumpe. Es ist dasselbe Unternehmen, dieselbe Rechtsabteilung.


    Und Tesla verkauft seine Autos ausschließlich selbst. Soviel zu, Thema NIE.

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    2 Mal editiert, zuletzt von EschBorn ()

  • EschBorn

    ich nehme Antwort "D" :S 8o


    Wusste gar nicht, dass es Hersteller mit Niederlassungen gibt. :/


    Aber ich sehe es ebenfalls so, dass der Händler sprich die Niederlassung der "Erfüllungsgehilfe" gegenüber Ansprüchen der Garantieleistungen des Herstellers ist. Es heißt ja auch "Neuwagengarantie" .


    Nochmal den Satz (google) zum Verständnis:

    Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.


    Aber wir werden gerade alle schön off topic ..., die Anwälte beantworten gerne dazu eure Fragen bei Einwurf großer Münzen :D :D :D


    Bitte zurück zum Thema....


    VG

    root


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  • Aber ich sehe es ebenfalls so, dass der Händler sprich die Niederlassung der "Erfüllungsgehilfe" gegenüber Ansprüchen der Garantieleistungen des Herstellers ist. Es heißt ja auch "Neuwagengarantie" .



    Ist ja auch so. Aber wenn der Hersteller eine Vertriebsorganisation gründet und sein eigenes Vertriebsnetz aufbaut habe ich eben meine Ansprüche an die Niederlassung, die z.B. als GmbH oder OHG unter einer Holding oder der AG des Herstellers hängt. Dann habe ich eben einen Anspruch an die BMW Niederlassung Frankfurt, die gehört aber zur BMW AG. Ich habe bereits in einem solchen System gearbeitet und kenne solche Strukturen. Die Kollegen aus der Rechtsabteilung sitzen alle im selben Gang, wenn nicht sogar in einem Großraumbüro. 😛

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  • Meine Ausführungen beschreiben die juristische Auslegung, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn der eine halt schon länger mit dem Agentutmodell(?) z.B. bei BMW in Kontakt ist, ist das halt so und ändert aber garnichts am Grundsätzlichen.

    So wie es im Moment die Firmen durchziehen, gibt es eine klare Trennung von Firma(Verkäufer) und Händler(Vermittler). Und da ist die Rechtslage eindeutig. Da helfen auch keine hämischen Bemerkungen. Sie zeigen eher mangelndes Wissen.


    Manny