Mmmm. sicher? Laut meines Wissens gilt die Mwst-Befreiung für beauftragte Anlagen in 2023. Sollte es wirklich um die Inbetriebnahme gehen, wäre mir das natürlich Recht.
Was dieses Jahr berechnet wird, ist mit MwSt. Ist dein Lieferant so nett erst in 23 zu berechnen, dann kann das auch ohne MwSt gehen. Das hat mit der Inbetriebnahme nichts zu tun. So weit die Infos, die ich kenne.