Aber wenn die Lücke groß genug ist (meines Wissens hat sich 20 s in der Rechtsprechung etabliert) muss man rüberfahren,
Es sind tatsächlich sogar 30 Sekunden. Und das ist viel. Wer bei so einer Lücke legal nicht rüberfährt hat sich bereits drei Lichthupen und nen Rechtsüberholer eingefangen.
Zähl das nächste mal auf der Autobahn mal die Sekunden mit. Du wirst überrascht sein.
Auf der Mittelspur darf man sogar bleiben, wenn man "gelegentlich ein Fahrzeug überholt". Da reicht es also schon, wenn man den LKW am Horizont schon sehen kann und man braucht nicht nach ganz rechts rüber.
Natürlich sollte man da nicht auf sein Recht bestehen und auch mal jemanden vorbeilassen. Aber das gilt umgekehrt halt auch und man muss es akzeptieren, wenn jemand auch mal vor einem rauszieht. Die Richtgeschwindigkeit bringt halt auch Pflichten mit sich.