Alle Sachmängel auflisten, Fristsetzung vier bis sechs Wochen. Nebstdem eine Vorstandsbeschwerde steuern. Wenn Neuwagen und du das Fhzg. > sechs Monate hast, musst du die Mängel nachweisen. Ich habe das „Spiel“ seit zirka zwei Monaten hinter mir. Neuer VW Golf 8 1.5 eTSI
OPF 150 PS…also mildhybrid, Style Ausstattung. Fängt mit Problemen vom Infotaiment an, über Active Cruise Control (ACC), selbständige Gefahrenbremsung, X Fehlermeldungen wenn Spurhalteassisten an und auch wenn nicht aktiv, Lackpunkte, Gasverzögerung, DSG nach 30.000 km platt, Handy kann nicht verbunden werden, Totalausfall des Displays, inkl. Radio, Klima, Heizung et cetera. Zeig dir Sachmängel definitiv schriftlich an. Erstmals habe ich es tel gemacht und über den „kleinen Dienstweg“. Aber es gibt Probleme, welche der Händler nicht mal lösen kann und insb. wenn die als sicherheitsrelevant eingestuft sind… ganz nach dem Motto „wer schreibt der bleibt“. Ich habe allein mit der Beschwerde an Herrn Diess (CEO) was erreicht. Irgendwann bin ich zum ADAC Fachanwalt über meine Rechtsschutzversicherung und das Autohaus hat mir das Fahrzeug abgekauft.