Aber die Speicherung des Fahrmodus anders als den Standardmodus ist vom Gesetzgeber aus nicht gestattet.
Der Gesetzgeber verlangt aber nur, dass das Motorprofil (Abgase!) beim Start so ist, wie bei der Typenprüfung. Die restlichen Einstellungen haben damit nichts zu tun.
Allerdings ist es halt so, dass die Hersteller beim Verbrenner Motor und sonstige Einstellungen als Fahrprofil gekoppelt haben, ist so einfacher. Sie müssten jetzt nur beides trennen. Auf der einen Seite die Typenprüfung, auf der anderen die sonstigen Kundeneinstellungen. Nur, bis sich das rumspricht oder als für den Kunden(!) wichtig erkannt wird...
Manny