Beiträge von CupraCupra

    Könntest du vlt. ein bisschen mehr dazu sagen?

    Entschuldige, wenn ich hier sehr wissend klang. So hatte ich es hier oder im meinid.com Forum gelesen. Selbst habe ich dazu leider keine Infos.

    Es gab die Garantieverlängerung im Konfigurator zu moderaten Preisen. Die ist seit dem 01.01.2023 weg (falls ich hier noch richtig informiert bin). Grund dafür ist wohl, dass es da Unklarheiten gibt, ob es eine Versicherungsleistung ist.


    Der Preis für die somit nachträgliche Garantieverlängerung klingt zwar hoch aber so wie ich das hier auch bei anderen gehört habe. Bei den Preisnachlässen hat der Händler ebenfalls recht. Edit: Höchstens könnte der Händler die Überführungskosten spendieren oder Goodies dazu geben. Eventuell ja die Garantieverlängerung? Am Preis des Fahrzeugs selbst aber lässt sich nicht rütteln dank des Agenturgeschäfts.

    Super, dass er dir gefällt! Bei der Abregelung lässt sich technisch je nach Modell nicht viel bis nichts machen. Jochen_145 weiß da mehr. Ich glaube, dass er bei der Nicht-eBoost-Variante 180 km/h möglich gemacht hat. Mehr ginge aber glaub technisch nicht mit dem verbauten Motor. Bei der eBoost-Variante ist wohl gar nicht mehr als 160 möglich mit dem Motor wegen der Drehzahl.

    Man könnte im Auto noch einen Code verlangen zum Losfahren. Das lässt sich z. B. bei Tesla so einstellen.


    Der Born nutzt UWB in den Funkschlüsseln. Da lässt sich das Signal nicht mehr einfach verlängern wie in dem genannten Beispiel vom geklauten Mercedes.

    Es ist ehrlich gesagt noch etwas komplexer. Das hatte ich auf die Schnelle auch vergessen zu erwähnen.


    Die „0561“ ist die Version des Infotainments, also des ICAS 3. Diese kann man im Infotainment sehen. Die verschiedenen Steuergeräte an Bord haben noch jeweils eigene Versionsstände. So gibt es zwischen 3.1 und 3.2 meines Wissens keine Unterschiede beim Infotainment (also beide „0561“), aber irgendein Steuergerät hat unterschiedliche Stände. Somit ließe sich beim Kauf von einem Cupra-Händler nicht unbedingt am „0561“ ein 3.1/3.2 wie ab Werk erkennen. Dafür müsste man die Versionsstände aller Steuergeräte abgleichen. Im meinid.com-Forum gibt‘s da Infos im Wiki.


    Die alten Fahrzeuge sollen die neue Software jetzt auch bald endlich per Werkstatt erhalten. Der genaue Stand der Steuergeräte im Vergleich zu den Werks-Versionen ist mir dabei noch nicht bekannt. Somit dürfte selbst beim Kauf eines Autos mit alter Software bald Abhilfe geschaffen werden. Mit bereits aktualisierter Software ist man aber auf der sicheren Seite und hat keinen Frust beim Warten.


    Im Stau oder anderen Verkehrssituationen hält das ACC per Radar den Abstand. Es fährt auch z. B. im Stop & Go meine ich von selbst an, falls man nicht länger als 7(?) Sekunden steht. Sonst muss man das Anfahren befehlen per Pedaldruck/Tastendruck.


    Der TravelAssist hält noch dazu aktiv die Spur. Bei 100/130 auf der Autobahn muss man da auch im Prinzip zum Mitschwimmen nichts mehr machen außer das Lenkrad festhalten, damit das Auto per Touchflächen die Anwesenheit am Steuer erkennt. Im Stau dürfte das ebenso funktionieren. Bei Stop & Go oder bei Ampeln fährt der Wagen dann wegen der Erkennung über Touchflächen am Lenkrad auch nach längeren Standzeiten wieder von selbst an. Ich lieb‘s. Letztens war ich aber etwas verwundert. Ich blickte zum Fenster raus an einer Ampel und plötzlich fuhr der Wagen los, weil der Wagen vor mir anfuhr. Die Ampel war zum Glück tatsächlich auf Grün, aber bei Rot wäre er auch mitgefahren. Da muss man z. B. etwas aufpassen. Genauso in zu engen Kurven, wie z. B. in Abfahrten/Auffahrten der Autobahn. Da übernehme ich meistens, weil der Lenkwinkel für das System zu groß ist. Ich bin von dem System aber wirklich begeistert und ohne TravelAssist hätte ich ihn nicht gekauft. Auf einer langen Strecke merke ich die Müdigkeit deutlich später, weil meiner Meinung die ständige Konzentration (Abstand, Spur halten) verringert ist. Man sitzt da, überwacht die Funktionen des Autos, hört entspannt Musik und lässt es sich mit Sitzheizung und Massage-Funktion gut gehen.


    War jetzt etwas lang, aber hoffentlich präzise genug.

    Ok, dann habe ich es in der Tat falsch verstanden. Allerdings ist ein Kratzer eine Beschädigung. Im Zweifel ist es schwierig nachzuweisen, dass dieser schon bei Auslieferung vorhanden war wenn man es bei der Übergabe nicht aufgefallen ist. Da kommt es sicher auf die Umstände und die Art der Beschädigung an. Es kann ja jeder sagen „das war schon“. 🤷🏻‍♂️

    https://www.adac.de/rund-ums-f…te-bei-maengeln-neuwagen/ Dort der Aspekt „Wer muss den Mangel beweisen“. Edit: Man muss das also nicht nachweisen. Wie es dann in der Praxis aussieht, weiß ich nicht. Aber auf die Möglichkeit wollte ich hinweisen. Insbesondere, dass der Verkäufer bis ein Jahr nach Übergabe nachweisen muss, dass dies bei der Auslieferung noch nicht da war. Ein Versuch ist es allemal wert unter Verweis auf die Rechtslage.