Mal ne Anekdote zum langen Wochenende, damit ich schön köcheln kann.
Zeitlinie:
Bestellt 12.10.21 - Bestätigt 21.10.21
Pilot L im Dezember "kostenlos" auf XL hochgestuft, ansonsten Tech M, GJR, Dynamica, WP, weiß.
War in KW09 eingeplant, wegen Krieg gestoppt, nach wiederanlaufen in KW15 im Nirwana verschwunden.
Auf Nachfrage beim kam nun das (Namen geändert):
Hallo Hr. ,
verstehe ich das richtig, dass Cupra trotz einer Einplanung für KW09 mein Fahrzeug immer noch auf Fehler laufen haben?
Mit freundlichen Grüßen
PBMunich
On Thursday, June 2, 2022
Hallo Herr PBMunich,
anbei die E-Mail von CUPRA, ich kann erst wieder was sagen wenn die PN ausgehändigt wird.
CUPRA:
Guten Tag Herr ,
dies liegt mit an der Ausstattung PZC welche schon länger einen Fehlerhaften Auftrag verursacht , hierzu soll noch eine weitere PN außer die bereits kommunizierten folgen.
Viele Grüße
Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, dass man mich wohl seit Monaten hinhält, weil sie die Umkodierung von L auf XL nicht auf die Reihe bringen.
Ich habe bereits angedroht den Vertrag zu stornieren (unverbindlicher Liefertermin 04/22 vom Händler und 6 Monate von Cupra, was auf das Selbe hinaus läuft), da Cupra scheinbar nicht fähig ist, ihren Vertragsbestandteil einzuhalten.
Frage in die Runde: hat hier schon jemand Erfahrung mit Stornierung, oder was da für Hürden drin sind, kann dies leider aus dem Vertrag nicht rauslesen?
Hab was gefunden:
Nach den NWVB kann der Verkäufer einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um sechs Wochen überziehen, ohne dass hieran rechtliche Konsequenzen geknüpft sind.
Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne kann der Käufer den Verkäufer auffordern, zu liefern, um damit Verzug auszulösen. Eine vorzeitige Mahnung ist rechtlich bedeutungslos.
Die Aufforderung, zu liefern, sollten Sie gleich damit verbinden, dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Lieferung zu setzen. Diese ist notwendig für weitere Ansprüche wie den Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung von Schadenersatz.
Eine angemessene Nachfrist liegt laut Rechtsprechung bei 14 Tagen. Liefert der Händler weiterhin nicht, so können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Den weitergehenden Anspruch auf Schadenersatz (z.B. Mietwagenkosten bis zur tatsächlichen Lieferung) können Sie aber nur durchsetzen, wenn der Verkäufer die Verzögerung auch zu vertreten hat.
Wenn Sie nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, können Sie bei Verschulden des Verkäufers zusätzlich auch Schadenersatz verlangen (z. B. Mehrkosten für den Kauf eines anderen Fahrzeugs).
Beispiel für eine Fristsetzung:
„Hiermit fordere ich Sie auf, Ihre Pflicht aus dem Vertrag vom … zu erfüllen und mein bestelltes Fahrzeug ,XY‘ bis zum 15. September 2020 zu liefern. Mit freundlichen Grüßen XXX, 1. September 2020“