B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
B92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.
Trommelbremse hat der Born immer an der Hinterachse - ist MEB Konzept.
Mit Brembo-Bremse vorne ist ziemlich sicher die e-Boost Variante mit der größeren Bremse gemeint.
LG