Beiträge von macmaus

    Fahre auch die East Derry in 18“.

    War mit der COC und der Traglastbescheinigung beim TÜV um die Räder eintragen zu lassen. Nach Prüfung der Unterlagen kam der Prüfer zum Ergebnis:

    Keine Eintragung erforderlich. Alles identisch. Ich könnte mir die 80€ sparen.

    vg Jürgen

    Es ist ja schon verwunderlich, dass der TÜV deutschlandweit nicht die selbe Meinung vertritt. Naja egal, zumindest kann ich mir in der nächsten Polizeikontrolle sicher sein, dass ich die VW Räder zu 100% auf meinem Born fahren darf.

    Ich habe nun eine Anfrage beim VW Kundenservice gemacht, ob die VW East Derry Felgen vom ID.3 in 18 Zoll auch ohne TÜV-Eintragung beim Cupra Born gefahren werden dürfen. Folgende Antwort dazu habe ich von VW bekommen:


    Die genannte Aluminumfelge mit der Volkswagen Original Teilenummer: 10A 601 025 G hat eine Freigabe für den ID.3 mit der entsprechenden Typ- Genehmigungs-Nummer. Wir verweisen daher auf die bereits genannte Einzelabnahme bei der Ihr Fahrzeug geprüft wird.Für die fachgerechte Ausführung der Umbauten oder Veränderungen ist der Ausführende uneingeschränkt verantwortlich. Das gilt auch für Schäden, die durch die Umbauten entstehen können.


    Das heißt für mich, dass ich mit der Traglastbescheinigung von VW und den montierten Winterrädern zum TÜV fahren muss, um diese dort eintragen zu lassen. Oder verstehe ich das falsch?

    Mittlerweile habe ich meine VW ID.3 Felgen mit der Teilenummer 10A 601 025 G beim TÜV begutachten lassen und die Eintragung problemlos bekommen. Was ich zuvor nicht wusste, war, dass man mit dem Gutachten allein noch nicht fahren darf. Erst wenn man das Gutachten in der Zulassungsstelle vorlegt, wird dieses in die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen. Für alle, die sich für den Kostenfaktor interessieren:


    TÜV Gutachten: 90,50 Euro

    Zulassungsstelle: 12,00 Euro


    Ich habe übrigens alle beteiligten Firmen (VW, Cupra, TÜV) vorher angeschrieben, und von allen habe ich die Rückmeldung bekommen, dass eine Abnahme beim TÜV notwendig ist. Dabei scheint es wohl egal zu sein, dass die VW Felgen in Hinsicht auf Felgen- und Reifendimension zu 100% identisch zu dem Cupra-Pendant ist.

    Warum denn so aggressiv????


    Die 18“ können bestimmt montiert werden, aber hierfür muss man zum TÜV, da die 18“ nicht eingetragen sind. Das ist keine widerlegte Aussage, sondern Fakt! Wer sich die TÜV Gebühren etc. ersparen möchte, montiert die Räder, die in den COC Papieren stehen.


    Wir reden hier über den eBoost mit 170kW. Der 150kW Born kann die 18“ fahren ohne TÜV usw.

    Ich kann jetzt nur vom 150kW Born sprechen... bei diesem stehen die 18 Zoll Räder definitiv in den COC Papieren (siehe Anhang).

    Update: ich hab die Felgen jetzt einfach eintragen lassen. Theoretisch wäre es auch ohne gegangen, wenn ich eine Freigabe bekomme von Seat, dass ich die Felgen auch auf dem Fahrzeug fahren kann. Gemerkt hätte es vermutlich auch nie jemand, da die Felgen und Reifen von den Dimensionen in den CoC papieren stehen und keine genaue Artikelnummer oder Abbildung dabei ist.

    Doof wäre es nur, wenn doch mal was passiert, zb Felgenbruch und der Gutachter merkt, dass es eine VW und keine Seat Nummer ist. Aber ich wollte jetzt einfach den einfachsten Weg gehen und hab sie eintragen lassen. Eine Traglastbescheinigung hatte ich auch noch von VW per Mail kostenlos bekommen, mehr braucht man nicht zum Eintragen.


    Sicherlich wäre es irgendwie auch anderst gegangen, aber das war jetzt die schnellste Lösung und wegen den 50€ wollte ich nicht ewig rummachen.

    Ich habe nun eine Anfrage beim VW Kundenservice gemacht, ob die VW East Derry Felgen vom ID.3 in 18 Zoll auch ohne TÜV-Eintragung beim Cupra Born gefahren werden dürfen. Folgende Antwort dazu habe ich von VW bekommen:


    Die genannte Aluminumfelge mit der Volkswagen Original Teilenummer: 10A 601 025 G hat eine Freigabe für den ID.3 mit der entsprechenden Typ- Genehmigungs-Nummer. Wir verweisen daher auf die bereits genannte Einzelabnahme bei der Ihr Fahrzeug geprüft wird.Für die fachgerechte Ausführung der Umbauten oder Veränderungen ist der Ausführende uneingeschränkt verantwortlich. Das gilt auch für Schäden, die durch die Umbauten entstehen können.


    Das heißt für mich, dass ich mit der Traglastbescheinigung von VW und den montierten Winterrädern zum TÜV fahren muss, um diese dort eintragen zu lassen. Oder verstehe ich das falsch?