Beiträge von MeisterPanse

    Sagt ja keiner das man A) es über die zugelassene Höchstgeschwindigkeit machen muss und B) es bei dichtem Gedränge machen soll. Ich denke auch in der Schweiz gibt es Autobahnen die Beschleunigen und abbremsen zulassen...

    Du sagtest "Strompreisgrenze Gesetz muss die 40 Cent Lösung auch für Öffentliche Ladestationen weiter gegeben werden". Das ist aber nicht korrekt und ich habe dir die passende Zeile aus dem Schrieb der Bundesregierung geschickt. Da steht, dass es keiner Verpflichtungen der Ladesäulenbetreiber gibt die Differenz den Kunden gutzuschreiben.

    So ein Quatsch Panse......hast deinen Born eigentlich mitlerweile ausgeliefert bekommen das du so gute Erfahtrungen teilen kannst? ^^ meiner lädt auch im Winter draußen max mit 70 KW am Schnelllader und ich jückel vorm laden nicht mit der Geschwindigkeit hoch und runter.......solange der Born nicht die Batterie vorkonditioniert, bringt das rein garnix! Ich lade eh meist daheim und mir ist das Schnuppe ob er jetztdraußen 40 oder 150 kw zieht bei den dreimal im Jahr die ich das brauche! bei null grad wird die Batterie auch nicht bei vollgas sonderlich warm ohne das mit ner Heizung nachgeholfen wird...das ist fakt 8o

    Anschauen und dann noch mal überlegen.... Junge Junge...

    Batterie vorkonditionieren heißt den Akku auf Temperatur zu bringen. Das geht bei gemäßigtem Tempo im Winter nicht bis schlecht. Ob du jetzt Temperatur in die Zellen durch ständiges Laden und Entladen bringst oder durch eine Akkuheizung ist dem doch egal ;( :D

    Da sieht man doch mal, dass man nicht ein Auto unbedingt haben muss um zu wissen wie es sich verhält oder verhalten wird ;)

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    Das ist nicht korrekt...

    Die Entlastung aufgrund der Strompreisbremse ist für alle Letztverbraucherinnen und

    Letztverbraucher im Sinne des § 2 Nummer 12 des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG)

    anwendbar. Somit haben grundsätzlich auch Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen

    Anspruch auf die Entlastungsbeträge, die die Strompreisbremse generiert. Die Weitergabe dieses

    Entlastungsbetrags an die Kundinnen und Kunden von Ladesäulen liegt im Ermessen der

    Ladesäulenbetreiber.