Den Katalog kenn‘ ich auch.
Der ist, wenn es hart auf hart kommt, übrigens nicht in allen Punkten konform mit der eher verbraucherfreundlichen Rechtsprechung.
Der Leasinggeber ist übrigens verpflichtet, die übermäßige Nutzung nachzuweisen, da reicht es nicht zu sagen, steht so im Katalog.
Der Katalog ist sicher eine gute Richtlinie, aber kein wirksam vereinbarter Vertragsbestandteil.
Und es kommt auch auf den jeweiligen Gutachter an, was als über die übliche Abnutzung hinaus als wertmindernder Schaden gewertet wird.
Daher die Frage nach konkreten Erfahrungen, gerade wenn es vielleicht nicht so smooth gelaufen ist