Ich bin weit davon entfernt ein Experte für Recht zu sein. Aber, wenn Du das während der Garantie- oder Gewährleistungszeit reklamiert hast und es erst jetzt eine Lösung gibt, meine ich, dass Du das nicht bezahlen müsstest.
Bräuchtest nur ein Dokument, dass die Meldung beweist.
Du solltest mal recherchieren.
Edit: Ich habe mit Hilfe von ChatGPT folgendes erfahren:
Moin! Wenn du den Mangel während der Gewährleistungsfrist gemeldet hast, bleibt dein Anspruch auf Nacherfüllung grundsätzlich bestehen – auch wenn sich die Reparatur erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist realisieren lässt. Das heißt, der Verkäufer oder Hersteller muss den Mangel kostenlos beseitigen, sofern du diesen rechtzeitig reklamiert hast. Es ist wichtig, dass du den Reklamationszeitpunkt und alle relevanten Dokumente (z. B. Schriftverkehr, Protokolle) sorgfältig dokumentierst, um im Streitfall nachweisen zu können, dass du deine Gewährleistungsrechte fristgerecht geltend gemacht hast.
Die Rechtslage stützt sich vor allem auf die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Grundsätzlich hast du – sofern du den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist (§ 438 BGB) reklamiert hast – einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel zu beheben (bzw. für Ersatzlieferung zu sorgen), ohne dass du dafür zahlen musst, auch wenn die tatsächliche Reparatur erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt.
Wichtig ist, dass du den Mangel fristgerecht und nachvollziehbar reklamierst, sodass deine Ansprüche nicht durch Verjährung verloren gehen. Diese Rechtsauffassung wird auch durch die Rechtsprechung bestätigt: Wird ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt, bleibt der Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung auch dann bestehen, wenn die Reparatur zeitlich verzögert durchgeführt wird.
Weitere Informationen und den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften kannst du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachlesen – etwa auf der offiziellen Seite „Gesetze im Internet“.