Ich denke nicht dass die Regelung viel bringt, da es da um die Genehmigung/Zulassung der Leuchte geht.
Einzig Punkt 5.2. ("Abbiegescheinwerfer müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass sie bei üblicher Verwendung trotz der dabei auftretenden Erschütterungen dauerhaft zuverlässig funktionieren und die in dieser Regelung vorgeschriebenen Merkmale behalten.") wäre vielleicht angreifbar, aber viel Spaß dabei einen Entzug der Genehmigung durchzusetzen...
Zumal sind Abbiegelichter keine laut StVZO vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung und somit nicht mal TÜV-Relevant.