Ich denke ein Grund liegt in der neuen Struktur bei Cupra E Fahrzeugen. Mein Master erklärte mir das wie folgt.
Die Niederlassung ist kein „Autohändler“ sondern nur ein Agent/ Vermittler bei E Fahrzeugen und bedeutet, der Vertrag wird zwischen Cupra und dem Kunden durch den Agenten vermittelt.
Es gibt keine Inzahlungnahme des Altfahrzeuges, sondern es muss ein 2. Vertrag zwischen dem Kunden und dem Autohaus zum Zwecke des Gebrauchtwagenankauf gemacht werden.
Der Kaufpreis des Born muss komplett an Cupra überwiesen werden nicht an das Autohaus, wie bei Verbrennern!
Da das Autohaus nicht mehr wie bisher eigenständig handeln kann/ darf ist es wohl klar, dass man Glück haben muss, an eine gute Niederlassung zu geraten.
Das habe ich auch erst bei Vertragsabschluss bei den Zahlungsmodalitäten erfahren.
Bisher habe ich keine Probleme mit meinem Born gehabt und bin einmal gespannt was die Zukunft bringt.