Die Wallbox musste ich dank der Baustromverteiler nicht vom Elektriker anschliessen lassen, welcher dem Strombetreiber meldung machen musste. Kann ja schliesslich auch einen Juice Booster mit Cee32 bis 22kW anschliessen. Dieser gilt als „mobile Ladelösung“ und ist definitiv nicht meldepflichtig. Mein Hausanschluss ist dank frührerer Eletrospeicher Heizung sehr gross dimensioniert.
Klar, der Born kann max. 11kW AC laden, aber wer weiss was noch kommen wird.
Auch finde ich das integrierte Lastenmanagement der Easee unübertoffen für den Preis.
Die Anschlussbedingungen (Kapitel 12 der Werkvorschriften) in der Schweiz sind relativ klar
- Der Ein- und zweiphasiger Bezug ist für alle Apparate nur bis 16 A zulässig
- Der Anschluss von Apparaten mit mehr als 3.7 kVA muss angemeldet werden. Das gilt auch für gesteckte Ladestationen.
- Bei allen Ladeanlagen mit mehr als 3.7 kVA muss der Netzbetreiber die Ladeleistung reduzieren können. Dazu wurde ein neuer Standard (zusammen mit Österreich und Tschechien) mit einem potentialfreien Kontakt publiziert, der für die nächsten Jahr verwendet werden soll.
- Auch mobile Anlagen (z.B. Juice Booster) müssen in der Heimischen Garage entweder mit einen Schütz (d.h. Ausschalter) vor der Steckdose haben müssen oder anderweitig (z.B. über den Solar Manager) gesteuert werden. Natürlich wäre es unsinnig, wenn ein Besucher der einmal die mobile Ladestation einsteckt dies melden müsste. Für die Ferienwohnung wäre aber eine Meldung notwendig.
- Nachtrag: Nur Elektriker mit einer Installationsbewilligung dürfen 11kW oder 22 kW Ladestationen (oder Steckdosen mit diesen Leistungen, Wärmepumpen, ...) anschliessen.
Die Reduktion der Ladeleistung darf aber nur in Notsituationen (z.B. Netz wird an Ostermontag Abend um 18.00 aufgrund aller Ferienrückkehrer lokal überlastet) temporär begrenzt werden. Der Netzbetreiber muss den Kunden mindestens einmal pro Jahr über jeden einzelnen Eingriff informieren.
In den letzten 100 Jahren hatten Wohnungen oder Einfamilienhäuser typischerweise eine maximal Bezugsleistung von 5-8 kW (ausser sie hatten eine Elektrische Widerstandsheizung). Die Spitze trat zudem für ein paar Minuten auf und war kaum gleichzeitig mit einem anderen Endverbraucher. Jetzt haben wir plötzlich die Möglichkeit, dass mehrere Endverbraucher gleichzeitig über 2-3 Stunden mit 11kW oder sogar 22kW laden. Dies wird in Einzelfällen die Netze überlasten und lokale (z.B. Quartier oder Dorf) Blackouts auslösen. Wenn dann herauskommt, dass viele Anlagen ohne Bewilligung installiert wurden, wird das kaum für gute Stimmung mit den Nachbarn sorgen.
Versteht das bitte nicht als "die bösen Netzbetreiber behindern die Elektromobilität". Wir müssen Lösungen finde, damit alle ihre Mobilitätsbedürfnisse erfüllen können, ohne die Netze zu überlasten. Dazu gehört meiner Meinung nach nicht das Recht, jederzeit mit 22kW laden zu können. Bei DC Stationen an Autobahnen sieht es natürlich wieder anders aus, die haben in der Regel leistungsfähige Zuleitungen.