Beiträge von AuroraBlue

    Das ist nicht nur möglich - davon gehen inzwischen alle Beteiligten aus.

    Deswegen laufen ja auch Ermittlungen, was aber rückwirkend keine Auswirkungen haben wird. Man kann nur hoffen, dass deswegen dieses Jahr ein Zertifikatmangel entsteht und die THG Prämie bis zum Jahresende noch kräftig steigt.

    Ich persönlich rate daher eher zum Abwarten. Schlimmer als derzeit kann es kaum werden.

    Zuletzt war Österreich und Deutschland in der EU. Also darf man in Ö einen Wagen zu den dortigen Konditionen kaufen. Aber VW sieht das nicht gerne und setzt die Händler unter Druck nicht an Ausländer zu verkaufen. Da gab es aber schon Urteile, dass das illegal ist. Man braucht also ggf. etwas Pertinenz.

    Diese sogenannte 20-Sekunden-Regel, die aus der Rechtsprechung hervor gegangen ist, bezieht sich aber auf die zweite Spur von rechts bei mindestens dreispurigen Autobahnen. Für die dortige linke Spur ist mir keine gerichtliche Auslegung, ab wann man einzuscheren hat, bekannt.

    Das ist schlicht nicht korrekt.

    Die 20 Sekunden Regel stammt vom OLG Celle (1 Ss OWi 262/82), bezieht sich ausdrücklich auf 2-spurige Fahrbahnen und wurde nie revidiert.

    Das OLG Düsseldorf (2 Ss OWi 318/89 - OWi 93/89 II) hat die Anwendbarkeit dieser Regel auf die Mittelspur einer drei- und mehrspurigen Autobahn geprüft und dazu erklärt:

    Zitat

    Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung, stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".

    Es gilt also weiterhin die im Gesetz aufgestellte Ausnahmeregel "hin und wieder" für die zweite Spur von rechts, wobei somit keine höchstrichterliche Konkretisierung außer "erheblich größer als 20 Sekunden" existiert. Daher gilt: Wenn der nächste Überholvorgang absehbar (sic!) ist, muss man nicht unbedingt die Mittelspur räumen. Für die linke Spur dürfte die 20-Sekunde Regel hingegen durchaus anwendbar sein, weil analog anwendbar.

    Meine Darstellung war also durchaus korrekt und ich lag mit meiner Einschätzung offenbar genau richtig.


    Gerne kann jemand ja eine Anzeige stellen und seine gegenteilige persönliche Sichtweise durch die Instanzen kämpfen.

    SW 3.7 gibt es beim Born nur ab Werk bei den letzten Vor-Facelifts bis Sommer 2024. Wenn die Software nachträglich geupdatet wurde, ist die aktuellste Version die 3.5.2 (welche wohl bis auf Unwesentlichkeiten identisch mit der 3.7 ist).

    Ansonsten ist die aktuelle Software brauchbar und funktional recht gut, aber nicht vergleichbar zu der neuen 5er SW des Facelifts (Reaktionszeiten, Akkuheizung). Ich würde das unbedingt mal ausprobieren und herausfinden, was die eigene Erwartungshaltung ist. Meine Frau ist jedenfalls zufrieden, aber nicht sehr anspruchsvoll an Technik.


    Die 300km sind selbst bei 100% Akku im Winter nur bei leichtem Gasfuß ohne Ladestopp machbar. Bei Richtgeschwindigkeit kann das nur im Sommer ganz knapp klappen. Selbst mit einem 77er Akku sind 300km am Stück halt an der Grenze des (vernünftig) machbaren.

    Wenn man einen kleinen Ladestopp ertragen kann, ist es auf jedenfall unproblematisch - was man dann aber auch mit Vollgas kombinieren kann.

    Tipp: Man braucht im Winter direkt eine Lademöglichkeit bei Ankunft, da man den Akku unter 10% auf keinen Fall auskühlen lassen sollte.


    Die Urlaubsfahrt ist easy, da man dann einfach alle 2,5h eine halbe Stunde Pause macht. Ist eigentlich entspannend und gar nicht so nervig wie es vielleicht zunächst klingt.

    city_lion

    Ich habe mich ja zunächst gefreut, dass es jemand nachgerechnet hat.

    Ja, da bin ich beim überschlagen mit dem Komma verrutscht und es sind "nur" wenige hundert Ḿeter, die die Lücken groß sein dürfen, wenn man auf der linken Spur fährt (wobei das nicht gerade wenig ist und die höchstrichterlichen 20 Sekunden ja tatsächlich echt viel sind - nach spätestens 10 Sekunden flippen manche ja schon immer total aus...).

    Was dann aber die tatsächlich-nicht-ganz-so-große "1km-Lücke" in dem Linke-Spur-Szenario mit dem "Lkw am Horizont" bei dem Mittelspur-Szenario zu tun haben soll? Da werden wohl schon wieder Dinge zur Meinungsverstärkung durcheinander geworfen. Bei der Sache mit dem Optiker und dem diffamierendem Begriff "Schleicher" bin ich dann jedenfalls ausgestiegen.

    Schade eigentlich. Da hätte ein vernünftiger Diskurs draus werden können.

    Das kenne ich nur von den Deppen, die auf der linken Spur oder Mittelspur schleichen, obwohl weiter rechts lange frei ist und somit klar gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen wird, was übrigens mit einem Punkt sogar härter bestraft wird als 20 km/h zu schnell.


    Wendet man dann den §5 Abs. 5 StVO an, so kommt es nach dem Überholvorgang zu einem wilden Fernlichtspiel.

    Bevor man sich so über andere aufregt, Beleidigungen nutzt und dann selbst als Lichthuper negativ auffällt, sollte man selbst erstmal die Regeln kennen.

    Es ist nahezu unmöglich auf der Mittelspur gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen, weil selbst ein LKW am Horizont einen dazu berechtigt, auf der zweiten Spur von rechts zu verbleiben ("hin und wieder ein Fahrzeug").

    Auch auf der linken Spur hat man das Recht dort zu bleiben, wenn man nach 20 Sekunden schon wieder ausscheren müsste. Das sind dann Lücken von bis zu einem Kilometer mehreren 100 Metern an denen man ganz legal vorbeifahren darf ohne einzuscheren.

    Ich würde wetten, dass es also viel weniger Verstöße der anderen waren wie gedacht.

    Paragraf 5 StVO hingegen ist vor allem zur Warnung auf Landstraßen gedacht. Ohne hinreichenden Grund für diese "Information" an das vorausfahrende Fahrzeug und ohne großzügigen Abstand ist man auf der Autobahn dann ganz schnell bei der Straftat der Nötigung. Da sind die potentiellen Punkte für einen möglichen, aber kaum beweisbaren Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot dann unwesentlich.

    Ich habe bei Speicher Elektrisiert auch gehört, dass die 5.4 (die mit dem Elroq auf den Markt kommt) nun nach ein paar Sekunden den Dialog von selbst bestätigt und ausblendet. Also quasi ein Opt-Out mit Hinweisschirm.

    Hört VW also doch zu? Finde ich mal was Gutes.

    Linus meinte vorhin im Jahresreview nochmal, dass VW das als nachträglich beauftragten Pentest sieht. Da nachweislich nur der CCC (quasi als Subunternehmer) Daten bekam und sie wieder löschte, gäbe es gar keinen Datenschutzvorfall. Daher auch keine Benachrichtigung an Kunden. :rolleyes: