Beiträge von AuroraBlue

    Aber eine Sache noch zu AuroraBlue: Was meinst Du mit "wie das Licht abschalten" ... das hab ich bisher auch nicht gelesen ... muß /soll man das Licht von "Auto" aauf "Aus" stellen?

    Wie schon von juergen58 gesagt: Wenn das Update dann angeboten wird, steht drunter, man soll das Fahrlicht ganz ausschalten. Erst dann wird der OK Button aktiv und man kann das Update starten.

    Bei früheren Updates hatten einige auch die Meldung, dass die Fenster hinten nicht zu wären. Da musste man nur einmal ganz auf und wieder zu machen. Offenbar um den Anlernprozess abzuschließen, den man beispielsweise nach Abklemmen der 12V Batterie machen muss.

    Gut möglich.

    Es kann dazu führen, dass der Wagen keinen Busruhe erreichen kann und daher das Update nicht startet.

    Ich habe das nämlich so verstanden, dass für das Update alle Systeme heruntergefahren werden müssen und in einem Flash-Modus wieder starten. Daher auch so Sachen, wie das Licht abschalten, damit das Steuergerät herunterfahren kann. Oder der Abschluss des Anlernens der Fensterheber.

    Ich habe am 10.12. ein Termin. Mein Born wurde im November 2022 gebaut. Kann dann mehr berichten.

    Soweit ich weiß wird die Software im C002 angepasst. Nach anschließen der Diagnosesoftware prüft das Programm ob der Ziel-Datencontainer aktualisiert werden kann.

    Und? Hat es geklappt?

    Stimmt die TPI nun und wie kommt mein Cupra Partner da dran?

    Ja, ich kann ritchientv nur bestätigen.


    Bei ca. 40 bis 50% hat man die geringste chemische Alterung über die Zeit.

    Das ist im Modellbau dann die Lagerspannung, auf die man die Akkus nach Nutzung wieder durch Nachladen oder Entladen bringt.

    Alles über 80% sorgt, besonders bei Hitze, für eine immer stärker ansteigende Alterung.


    Je geringer die Hübe um den 50% Wert sind, desto weniger Abnutzung hat man. Wobei der Effekt nicht sehr groß ist.

    Mercedes lagert Smart ForTwo Ersatzteil-Akkus, in dem sie sie als Stromspeicher nutzen. Bei geringen Hüben von 30 auf 60% soweit ich mich erinnere, altern die Akkus sogar weniger, als wenn sie sie mit 50% Lagern und regelmäßig nachladen.


    Daher ist die "normale" Nutzung von 10 bis 80% ein sehr vernünftiger Ansatz, der eine sehr lange Lebensdauer ermöglicht.

    Wenn möglich kann man ab 20% Laden um den Hub zu veringern, insbesondere im Winter wenn der Akku auskühlt.

    Wenn man den Sachmangel per Einwurfeinschreiben beim Händler anzeigt und daraufhin ein Werststatttermin organisiert wird, dann ist das eine Nacherfüllung.

    Nein. Das ist dann nur eine Aufforderung von deiner Seite, es als Sachmangel anzuerkennen. Die Anerkennung ist ein aktiver Schritt des Vertragspartners. Er kann es dir sogar reparieren und dann mitteilen, das dies trotzdem kein Fall von Nacherfüllung war. Dann hast du keinerlei Rechte, außer vor Gericht zu gehen. Dann musst du beweisen, dass es keine Kulanz- oder Garantieleistung war und dass in dem Rahmen der Gesamtumstände es ein konkludentes Handeln war.

    Viel Spaß dabei. Ich hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und viel Zeit.


    Ganz erhrlich: Es ist im Zweifel wesentlich aussichtsreicher, auf eine Kulanzregelung seitens Cupra/VW zu pochen, da diese wissen, dass auch neue Projektionseinheiten wieder in kurzer Zeit defekt gehen und der Konstruktionsfehler offenbar noch immer nicht behoben wurde.
    Solange der Händler bzw. die Werkstatt das Teil immer wieder tauscht, ist es irgendwie ja auch egal, auf welcher rechtlichen Basis.

    Nein, ich habe keine Geschäftsbeziehung zu diesen Heinis. Der Kaufvertrag ist mit einem Händler geschlossen. Es genügt, den Mangel dort nachweisbar anzuzeigen. Der Händler hat die Nacherfüllung zu leisten. Es ist für den Kunden irrelevant, was der Händler im nächsten Schritt mit dem Fahrzeughersteller abrechnet.

    Sorry, dass ich die Gebrauchtwagenkäufer ignoriert habe.

    Aber auch bei deinem Händler wirst du ohne Anerkenntnis (siehe §212 BGB) im Zweifel nichts erreichen. Eine Reparatur kann auch aus Kulanz oder über die Garantie erfolgen und dann hast du kein Anerkenntnis und damit keine weitere Gewährleistung.

    Der Rest ist der Rechtsweg, wo du konkludentes Handeln nachweisen musst. Klappt in der Regel nicht, außer die Reparatur war ungewöhnlich teuer. Das macht keiner ohne dass er muss.