Beiträge von AuroraBlue

    Und zum Thema Sicherheit: war sagt was von Obscurity?

    Du hast das gesagt:

    Sie lassen aus gutem Grund (Sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Supportbarkeit) Empfang nur über die fest verbaute eSim zu und nicht über jedes x-beliebIge WLAN.

    Der einzige unterschied in der Sicherheit ist, dass eine LTE Verbindung etwas schwieriger abzufangen ist. Das ist aber lediglich Obscurity, weil es für echte Sicherheit kein Faktor ist.

    Nachvollziehbarkeit ist übrigens auch kein Argument, weil die Datenpakete vom Mobilfunkbetreiber zum Rechenzentrum immer noch über öffentliche Netze unterwegs sind, wo alles mögliche passieren kann.

    Komisch, im Sharan gehen die mobilen Dienste per WLAN, und zwar ausschließlich. Ich glaube auch nicht, dass VW die einzigen waren, es wurde nur mit Einführung der Mobilfunkmodems für eCall aus oben genannten Gründen obsolet.


    Wobei: Tesla möchte Zugriff auf ein WLAN am Parkplatz, weil sie Updates nur darüber laden wollen um sich Datenvolumen zu sparen (viele Basisdienste sind kostenlos). Dann gehen AFAIK alle Daten darüber, bis man beim losfahren außer Reichweite kommt.

    Tesla nimmt also die Supporthölle für ein WLAN auf sich...

    Oder glaubst Du tatsächlich dass Firmen wie z.B. mein Arbeitgeber (ein weltweit operierender Technologiekonzern) mit weltweit hunderttausenden von Geschäftskunden aus Industrie, Handel, öffentlichem Sektor, Versicherungen, Banken und, und, und. seine 120.000 Mitarbeiter in eine legales Problem laufen lässt?

    Ich will ja nicht auf den ganzen Kokolores eingehen und das hat mit dem Born am Ende wenig zu tun, aber die Antwort ist klar JA.

    Mach dich mal schlau. Die Vereinbarungen sind irrelevant und wurden schon mehrmals vorm EuGH gekippt. Die Rechtslage wird von allen Fachleuten eindeutig beurteilt, nur die Politik und die Firmen wollen das noch bis zum großen Knall aussitzen.

    Ist die Abfrage wegen Datenschutz? Ja und nein.

    Nein, sie ist nicht wegen der DSGVO.

    Ja, es gibt sie aber wegen der eCall Richtline.


    Jeder Fahrer(!) hat demnach einen Anspruch darauf, dass das Fahrzeug ohne seine Zustimmung kein Tracking ermöglicht. Dies ist aber durch den LTE Verbindungsaufbau gegeben (Standortbestimmung via Handy-Mast).

    Also muss das Fahrzeug nachfragen oder prüfen, ob die Mobilverbindung aufgebaut werden soll.


    Natürlich wäre es besser, wenn das Fahrzeug am Schlüssel erkennt, wer eingestiegen ist. Aber das müsste man dann immer noch einmalig manuell einrichten, da ein derart personalisierter Schlüssel nicht mehr ohne Dokumentation der Zustimmung an Dritte weiter gegeben werde darf (z.B. Frau oder Kumpel).

    Das ist die ziemlich eindeutige Rechtslage.


    Ob andere Hersteller sich vollständig dran halten? Tja...

    Merke: Nur weil irgendjemand etwas macht, heißt es nicht, dass es legal ist.


    (Zwei Beispiele:
    Die Verwendung von Microsoft Office 365 zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter ist auch nicht legal. Strafbar macht sich aber im Zweifel der Nutzer und nicht der Anbieter. Also interessiert es den Anbieter nicht und der Nutzer denkt unzutreffenderweise, dass es legal sein müsse, weil der Anbieter es ja ermöglicht.

    Beim ersten Start von WhatsApp bestätigt man, dass man die ausdrückliche Erlaubnis aller Personen im Adressbuch eingeholt hat, deren Daten an Facebook weiterzugeben. Hat das jemand schonmal gemacht? Hat das überhaupt jemand gelesen? Legalität bleibt schwierig.)

    Security through Obscurity? Hat noch nie funktioniert und wird es auch nie.

    Wenn die Verbindung sicher implementiert ist, dann dürfen die Daten über jeden beliebigen Weg gehen, sogar ein offenes WLAN oder ne russische Hacking-Farm. Wenn sie nicht sicher implementiert ist, hilft die LTE-Verbindung nur gegen Kiddies von der Straße. Selbst Amateure wissen, wie man einen LTE-Accesspoint nachbaut.

    Es gibt IMHO nur einen Grund, warum es nur über das LTE Modem geht: Damit man für die eSIM kassieren kann. WLAN-only, dann aber die Connected Services zum halben Preis (so wie bei der Vorgänger-Generation) würden sonst viele machen. So gibt es "technische Gründe" dagegen.

    Guten Morgen HSto75

    Ab dem Modelljahr 25 ist es faktisch technisch ein neues Auto.

    Neue Computer, Software 5.0 und höher, neue Batterien, ggf. sogar neuer Motor (beim VZ).

    Immer wenn in einem Video der Schalthebel also am Lenkrad ist und nicht am Tacho, weiß man, dass alles was man sieht oder erklärt bekommt für unsere älteren Borns vollkommen irrelevant ist.


    Das hat nämlich alles gar nichts mit den technisch veralteten Bestandsfahrzeugen (bis MJ 24.2) zu tun.

    Nach aktuellem Stand verbleiben die für immer auf Software 3.7

    Und da gibt es keine Akku-Vorkonditioniereung.

    Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält, dass Skoda eine solche Funktionserweiterung beauftragt habe. Wobei die Machbarkeit von Skoda selbst bereits wieder dementiert wurde. Wobei die Argumente aber technisch nicht schlüssig sind. X/

    Silverwingrider

    Die 3km/h beziehen sich auf die Tachovoreilung. Es ist technisch unmöglich, dass man mit Tacho 53 innerorts zu schnell ist.

    Aber gut, es mag Länder geben, wo man ab +4km/h also schon ein Ticket bekommen kann. aber nicht ab +1km/h.


    Und dazu kommt, dass die Richtlinie begründet wurde, um die Leute vom Rasen bzw. unabsichtlichen Rasen abzuhalten.

    Ich kann nicht erkennen, wie dies funktioniert, wenn fast jeder das Ding abschaltet.


    Das System soll laut Richtlinienbegründung einen bei einer deutlichen Überschreitung warnen, um genau diese zu verhindern.

    Dann wären aber 5-10km/h Toleranz angemessen und ich glaube, die wenigsten hier würden sich beschweren oder den ganzen Warner dann ständig abschalten (ich ganz sicher auch nicht).

    Ein Gebimmel bei 1 km/h zu viel ist durch die EU-Richtline jedenfalls nicht sachlich korrekt umgesetzt.

    Da man ja bis 3km/h mehr noch gar nicht zu schnell ist und man bis 8 km/h nicht mal einen Strafzettel bekommt, ist eine derartige Warnung unverhältnismäßig. Aber wer sollte dagegen klagen, damit das verbessert wird?

    Leider werden die Hersteller für "uns" nicht vor Gericht ziehen.