Das hat ja keiner behauptet. Es ging darum, das es auf eine ausgeführte Repartur durch die Werkstatt 2 Jahre Gewährleistung gibt. Egal, ob das eine kostenlose Sache während der Garantie des Autos war oder ob Du dafür bezahlt hast.
D.h. wenn die Projektion auf Garantie getauscht wurde und geht innerhalb 2 Jahre nach diesem Tausch wieder kaputt, dann muss die Werkstatt darauch Gewährleistung geben. Und das ist keine Finktion von Verbraucherschützer, das ist Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__212.html "Neubeginn der Verjährung"
So eindeutig ist die Gesetzeslage nicht. Das wird auch von Verbrucherschützern bemängelt, dass es nicht ausdrücklich ist und man es daher ggf. einklagen muss. Die Kettengewährleistung (auf das ganze Fahrzeug) ist jedenfalls eine Fiktion (bitte genau lesen).
Eine Gewährleistung auf eine reparierte Baugruppe unterliegt zwar theoretisch einer Verlängerung der Gewährleistung, aber nur wenn es nachweisbar(!) eine Gewährleistungsreparatur war. In der Praxis wird das ohne Rechtsschutz schnell sehr schwierig.
Wenn man bezahlt ist das klar, dann war es eine Dienstleistung mit einer eigenen Gewährleistung.
Eine Kulanz- oder Garantieleistung bewirkt jedenfalls keine Gewährleistungsverlängerung. Das kann man nun wirklich nachlesen.
Gerne lasse ich mir konkrete Beispiele nennen, wo eine Gewährleistungsverlängerung problemlos geklappt hat. Oft ist eine weitere Nachbesserung am selben Teil außerhalb der ursprünglichen 2 Jahre dann faktisch nur eine Kulanz ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht...
Wenn also jemand fragt, ober er sich auf eine Gewährleistungsverlängerung verlassen kann, dann sollte man sehr vorsichtig mit irgendwelchen Zusagen sein. Ohne Rechtsschutz kann das sehr wackelig sein und das sollte der Fragende auch erfahren.
Und ja, ich habe mich in meiner ersten Antwort nicht korrekt ausgedrückt, weil ich nicht zwischen Theorie und Praxis differenziert habe.
"Eine Reparatur bewirkt in der Praxis meist keine wirksame Verlängerung der Gewährleistung" wäre richtig gewesen. Und natürlich der Hinweis, dass ein schriftliche Anerkenntnis erforderlich wäre. Hatte ich tatsächlich wieder vergessen, als ich das schrieb.