Diese Kettengewährleistung ist rechtlich umstritten bzw. existiert nur in der Fiktion der Verbraucherschützer. Demnach hätte man ja vollumfänglichen Schutz für weitere 2 Jahre auf alle(!) Komponenten und das Fahrzeug wurde ggf. eine ewige Gewährleistung haben.
Das hat aber bei Reparaturen noch keiner durchgesetzt. Nur bei Vollersatz gegen Neuware wird das bislang anerkannt.
Bestenfalls hat man eine erneute Gewährleistung auf das reparierte Bauteil, was in der Praxis aber auch in der Regel scheitert.
Denn man braucht dazu mindestens ein schriftliches Mangelanerkenntnis durch Cupra Deutschland in Weiterstadt, da die Werkstatt damit nichts zu tun hat und im Zweifel aus Kulanz gehandelt hat oder über die Garantie abgerechnet hat. (Viel Spaß bei dem Versuch diesen Schrieb zu bekommen - das ist so aufwändig wie eine Wandlung.)
Nur bei Fremdleistung oder finanzieller Beteiligung hat man sicher und nachweisbar eine neue Gewährleistung auf die Reparatur.