Seit dem 21. März 2019 ist im § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein wichtiger Punkt in Sachen Elektromobilität klar geregelt: Selbst private Betreibende müssen ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden. Darüber hinaus besteht sogar eine Genehmigungspflicht für Wallboxen mit mehr als 12 kW Ladeleistung .
Also Anmeldepflichtig sind alle Ladestationen ab 3,7kW definitiv!!
Ich dachte auch, dass man die 11kW nur melden muss und es kann nicht untersagt werden aber das stimmt nicht. Spüre das gerade selbst.
Tiefgarage in einer Reihenhaussiedlung. Da schon 3 Bewohner eine Wallbox installiert haben ist bis zur Leistungserhöhung der Hauptzuleitung keine weitere Ladestation mehr erlaubt. Und ich muss sogar einen Baukostenzuschuss bezahlen.