Beiträge von DerSalzmann

    Das ist eine fest verbaute Kunststoffblende. In dem Bereich ist die C-Säule beim Born entsprechend ausgeformt, so dass die Kunststoffblende bündig mit der sonstigen Oberfläche verbaut ist. Sie ist also nicht sinnvoll zu entfernen.


    Beim ID.3 ist eine in Blech durchgeformte C-Säule, die optional mit diesen Punkt-Design-Aufklebern versehen ist. Diese sind leicht zu entfernen und können sogar ab Werk nicht vorhanden sein. …also ganz anders als beim Born.


    Gruß Christian

    Hallo zusammen,


    8,5x20“ ET45 ist so ziemlich die am weitesten verbreitete Dimension für große Zubehörfelgen. Da gibt es ein nettes Angebot an hübschen Rädern.


    Hat schon jemand diese Dimensionen an seinem Born und kann berichten ob das ohne Veränderungen passt?


    Ich möchte gerne die 235/40R20 Michelin Reifen aus dem Firestorm Paket auf 8,5x20“ ET45 Felgen umziehen und samt Tieferlegung (H&R oder die Gewindefedern) am Born fahren. Nur gibt’s kaum Referenzen zur Orientierung.


    Gruß Christian

    Welche Verpflichtung meinst du denn?

    Einen unverbindlichen Liefertermin einzuhalten?

    Ich meine die vertragsgemäße Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen der SEAT Deutschland GmbH. Welche dies sind, ist im Kaufvertrag nachzulesen. Dazu zählt die Lieferung des Kaufgegenstandes in einem festgelegten Zeitraum. Dieser endet gem. Kaufvertrag sechs Wochen nach Ablauf des genannten unverbindlichen Liefertermins.


    Ich weiß worauf du hinaus willst, bzw. dass du dich in deiner Argumentation am Wording "unverbindlich" festhältst. Du darfst aber das Wort "unverbindlich" hier im Vertragsrecht nicht "umgangssprachlich" verstehen. Es ist vertraglich fest vereinbart, was der "unverbindliche Liefertermin" bedeutet: nämlich dass der Hersteller sechs Wochen nach diesem im Kaufvertrag genannten Datum im Verzug ist. Die Sache ist also vollkommen klar und so ist dieser "unverbindliche Liefertermin" im Grunde überhaupt nicht "unverbindlich".


    Noch einmal zusammen gefasst anhand meines Beispiels:

    Ich habe einen Kaufvertrag mit der SEAT Deutschland GmbH geschlossen. Daraus ergeben sich Verpflichtungen für beide Vertragsparteien. Diese sind klar im Kaufvertrag und dessen Bestandteilen (AGB) geregelt. Mein Born soll gem. Kaufvertrag in 07/22 "unverbindlich" geliefert werden. Das bedeutet, dass gem. von der SEAT Deutschland GmbH eingegangene Verpflichtung der Verzug ab dem 15.09.22 beginnt.


    Ich selbst bin also noch überhaupt nicht davon betroffen und mache mich persönlich auch überhaupt noch nicht wild. ...is´ja noch nix passiert ;)

    Aber ich finde es halt kurios, dass es Forenteilnehmer gibt, die sich darüber aufregen, dass einige Betroffene sich hier über ihre Probleme mit den nicht eingehaltenen Lieferterminen austauschen. Das ist doch vollkommen legitim.

    Euer Ansprechpartner ist jeweils das Autohaus, mit dem der Kaufvertrag zustande kam

    Mein Vertragspartner ist die SEAT Deutschland GmbH. Dementsprechend ist natürlich auch dieser in der Verantwortung mir Informationen darüber zu geben, sofern er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

    Mich amüsiert auch, dass deswegen Leute zum Anwalt wollen. Was denkt ihr denn warum der Liefertermin unverbindlich ist?

    Schön, wenn dir deine Mitmenschen eine Freude bereiten können. Rechtlich ist die Sache jedoch klar. Sofern der Vertragspartner seine Verpflichtung nicht erfüllen kann, ist der Rechtsweg natürlich erste Wahl um seine eigenen Interessen zu vertreten. Was unter dem unverbindlichen Liefertermin zu verstehen ist, steht im Kaufvertrag: nach Ablauf von sechs Wochen nach unverbindlichem Liefertermin kann der Hersteller in Verzug gesetzt werden. Weshalb sollte man seine Interessen nicht anwaltlich vertreten lassen?