Und was ist bei einer Gewährleistung durch den Hersteller heute anders? Der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Wenn der Hersteller die Gewährleistung verweigert bin ich auch bei der Rechtsabteilung des Herstellers und gehe dabei weder über Los noch bekomme ich eine Händlerkärtchen. 🤷♂️
Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Gewährleistung hat eben nichts mit dem Hersteller zutun, dafür ist NUR der Verkäufer zuständig. Zum 27. mal: Gewährleistung durch den Verkäufer, Garantie durch den Hersteller, soweit er sie anbietet.
Beim klassischen Kauf über den Händler:
Ob der Hersteller dem Verkäufer gegenüber die Gewährleistung "gewährt", spielt überhaupt keine Rolle. Eine beliebte Masche der Händler.
Der VERKÄUFER hat die Gewährleistung dem Käufer gegenüber zu erfüllen. Der Käufer hat keinerlei Rechte gegenüber dem Hersteller. Bei Verkäufen ab 01.01.23 besteht die Beweislastumkehr ein Jahr, das heißt, der Verkäufer(!) MUSS beweisen, dass derMangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Ich betone: beweisen. Bei dieser Juristerei dürfte der Käufer dem Händler als Verkäufer gegenüber schon bessere Karten haben als gegen einer ausgebufften Rechtsabteilung des Herstellers. Allerdings, wie auch hier zu sehen ist, kennen viele Käufer ihre Rechte überhaupt nicht.
Mit dem Agenturmodell sind jetzt Gewährleistung und Garantie in einer Hand, wird sicherlich öfters mal ein lustiges Ping-Pong-Spiel werden, bei dem vermutlich nicht der Hersteller den Kürzeren ziehen wird.
Ob das Ganze ein glückliche Aktion der EU war, steht auf einem anderen Blatt.
Manny