Beiträge von Silverwingrider

    Spielt es eine grosse Rolle ob 16A oder 32A?

    Welches ist dabei? Ich nehme an 32A ist im Querschnitt einfach dicker?

    Nein. 16A reicht für 11kW, was dem Born Maximum AC entspricht. Mein Originalkabel kann 20A. Manche hier berichten von zickigen Wallboxen, die mit 16A Kabel auch keine 11kW laden wollen. Das sind aber Einzelfälle.

    Für mich sehen die identisch aus.


    Generell kannst du jedes Mode 3 Typ 2 Kabel verwenden.

    Ich schätze mal, dass das F eine neue Revision vom J ist.

    3 Phasig mindestens 16A sollte das Kabel können. Mehr geht auch. Mein Originalkabel kann bis 20A Strom transportieren. Index F oder J muss nicht zwingend eine andere Revision sein. Das können auch parallel existierende Varianten mit unterschiedlichen Eigenschaften sein. Die technischen Daten müssen passen.

    Und dann geht auch jedes aus dem Zubehör mit den o.g. Mindestanforderungen.

    Ladeboden "Mach es selbst":
    Habe mir selber einen doppelten Ladeboden gebaut.

    Materialkosten ca. 80-90 €.


    Allerdings wirkte das "Dunkelgrau" des Teppichs im Auto dann eher "Hellgrau".

    Kann sein, dass ich das noch mal durch "Schwarz" ersetze.

    schön gemacht, fällt aber doch eher in die Kategorie "selbst gemacht, weil ich es kann". Günstiger ist das in Anbetracht der investierten Zeit und des anstehenden Farbwechsels des Teppichs am Ende dann doch nicht. Keine Kritik, ich habe auch solche Dinge, weil Selbermachen Spaß macht. Aber vom Nachmachen um (viel) Geld zu sparen würde ich dann doch abraten.

    Nicht falsch, aber ich habe mich auf den Ausschnitt aus dem verbotenen Buch bezogen, den du zitiert hast. Der suggeriert, dass das anbringen einer AHK am Born grundsätzlich verboten ist. Dem ist nicht so. Solltest Du dich nur auf die Garantie der von der AHK betroffenen Teile und Funktionen am Fahrzeug beziehen, dann haben wir die gleiche Meinung und lediglich aneinander vorbei geschrieben.

    Es geht um die Garantie! Hast du meine Posts überhaupt gelesen?

    na klar. deshalb schrieb ich, dass der OEM dafür keine Verantwortung übernehmen will. War vielleicht kryptisch, meint aber neben der Produkthaftung auch die Garantie. Allerdings ist es bei Anbauten so, dass nicht pauschal die Garantie für das Gesamtfahrzeug abgelehnt wird. Wenn dein linke Scheinwerfer Wassereinbruch hat, dann hat das mit der AHK mal gerade gar nichts zu tun. Anbauten mit Eingriff in das Gesamtsystem gibt es schon seit es KFZ gibt. Autogsanlagen bei Verbrennern sind ein solches Beispiel. Da wird oft eine Garantieversicherung mit verkauft. Das wäre hier sicher auch sinnvoll.

    eben nicht. Mein Motorrad ist per Anleitung nicht für Seitenwagenbetrieb geeignet. Und trotzdem ist einer dran und eine Anhängerkupplung auch. Und alles eingetragen. Lediglich die Verantwortung für diese Anbauten und Schäden dadurch will der OEM nicht übernehmen. Dass das Fahrzeug nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen ist, wird ja durch die Eintragung per Einzelabnahme geheilt. Ab dann ist es zugelassen.