Ein Gebimmel bei 1 km/h zu viel ist durch die EU-Richtline jedenfalls nicht sachlich korrekt umgesetzt.
Da man ja bis 3km/h mehr noch gar nicht zu schnell ist und man bis 8 km/h nicht mal einen Strafzettel bekommt, ist eine derartige Warnung unverhältnismäßig. Aber wer sollte dagegen klagen, damit das verbessert wird?
Leider werden die Hersteller für "uns" nicht vor Gericht ziehen.
Dann warst Du in Luxemburg nach Toleranzabzug noch keine 3km/h zu schnell. 75€. Und die Post schicken die ganz sicher. Insofern ist das Gebimmel wenn man die BRD Blase verlässt auch unter 3km/h sogar sehr sinnvoll.