Ich sehe schon eine zusätzliche Brisanz in der besonderen Thematik dieses Juli-Stichtages.
Der Vergleich mit früheren Fällen "hinkt" daher meiner Meinung nach:
Bei unerwartet vorzeitiger Lieferung an den Händler musste dieser bisher - wenn der Kunde auf dem vereinbarten späteren Lieferzeitpunkt bestand - "nur" etwas länger seine Vorfinanzierungskosten tragen. Wegen diesen "Peanuts" wurde wohl eher selten ein Fass aufgemacht. (Hatte ich selbst auch schon mal)
Da stand ja nie im Raum, dass das Fahrzeug zu diesem späteren Zeitpunkt gar nicht mehr zulassungsfähig ist!
Aktuell jedoch haben wir - sofern die Infos bezüglich der nicht UN-ECE-konformen Software 3.x stimmen(!) - die unschöne Situation, dass bei einer Weigerung, das Fahrzeug vor dem 01.07. (oder 07.07.?) abzunehmen und zuzulassen(!) , danach ein Fahrzeug da steht, welches überhaupt nicht mehr zugelassen werden kann! Und zwar auf niemanden!
Das ist finanziell schon ein ganz anderes Kaliber als die frühere Thematik.
Spekulationen :
Ich habe den Eindruck(!), dass die Verkäufer (und die Disponenten) diesen Umstand gar nicht auf dem Schirm hatten beim Eintragen eines unverbindlichen Liefertermines in die Bestellungen.
Sondern dass dort noch die Erfahrung von früher herrscht(e): "Kein Problem; wenn das Auto früher kommt, dann steht es eben noch eine Zeitlang herum."
Ich persönlich kann mir ganz gut vorstellen, dass bei VW/CUPRA, den Beherrschern der IT, schlichtweg versäumt wurde, im digitalen Bestellprozess eine Warnung oder gar Blockierung einzubauen, wenn als Liefertermin ein späterer Zeitpunkt als 30.06. eingetragen werden sollte.
Es betrifft ja auch wirklich nur einen sehr begrenzten Zeitraum und auch nur Kunden, die (z. B. wegen Ablauf bisheriger Leasingverträge) keinesfalls das Auto früher haben möchten.
Für alle anderen ist der Liefertermin ja eher "nice to have" und eine frühere Lieferung meist sehr willkommen.