Der Vermieter muss bestimmt nicht davon ausgehen das bei einer Haushatlssteckdose das Laden eines Fahrzeugs zum üblichen Gebrauch zählt. Das wird sicher eine Kündigung rechtfertigen
Beiträge von Marv89
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https://www.kba.de/EN/Themen_e…ftwareUpdate_node_en.html
Im Grundsatz gehts um die Typenzulassung der Fahrzeuge vor dem 1.7.24 und den Erfordernissen aus der UNECE-Regelung (R155/156).
Die Hersteller hatten eine Übergangsfrist bis 30.06.2024 bei denen Fahrzeuge noch bei Typgenehmigung vor dem 1.6.2022 produziert, verkauft und zugelassen werden konnten, jedenfalls bis 30.06.2024. Für ab 1.7.2024 zugelassene Fahrzeuge ist die R155 verpflichtend und auch im EU-CoC entsprechend ersichtlich. Fahrzeuge ohne diesen Eintrag sind ab Stichtag nicht mehr erstzulassungfähig in der EU.
VW/Cupra hat die Produktion in KW20/2024 umgestellt und produziert seitdem ID.3/Born-Fahrzeuge die R155-konform sind und damit auch nach dem 1.7.2024 erstzulassungsfähig sind.
Im CoC muss es dafür einen entsprechenden Eintrag geben und der Hersteller wird sicher wissen ob sein produziertes Fahrzeug noch in die alte Typzulassung oder schon in die neue fällt.
Spekulatius: Wir werden in den nächsten 6 Wochen sehr viele Tageszulassungen am Markt auftauchen sehen, das dürfte das Preisgefüge mal noch ordentlich drücken.
Jedenfalls haben die Autos nach alter Regelung noch 3.X und bleiben da auch, Autos die nach KW20 produziert wurden, müssen schon die neue SW haben, da die verpflichtenden Features aus R155 (und anderem) nur mit SW 4.X und neuer umgesetzt werden können.
Aber 100% wissen kann man es nur durch Überprüfung des CoC zum Fahrzeug.
Anders könnten die Zulassungsstellen auch gar nicht wissen was ab 1.7. noch zugelassen werden darf und was nicht.
M.
Danke für die Info.
Aber meinst du VW/Cupra wird die Produktion in KW20 umstellen?
Klingt bei dir so als hätten sie das schon getan, KW20 ist aber nächste Woche.
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Ich sehe schon eine zusätzliche Brisanz in der besonderen Thematik dieses Juli-Stichtages.
Der Vergleich mit früheren Fällen "hinkt" daher meiner Meinung nach:
Bei unerwartet vorzeitiger Lieferung an den Händler musste dieser bisher - wenn der Kunde auf dem vereinbarten späteren Lieferzeitpunkt bestand - "nur" etwas länger seine Vorfinanzierungskosten tragen. Wegen diesen "Peanuts" wurde wohl eher selten ein Fass aufgemacht. (Hatte ich selbst auch schon mal)
Da stand ja nie im Raum, dass das Fahrzeug zu diesem späteren Zeitpunkt gar nicht mehr zulassungsfähig ist!
Aktuell jedoch haben wir - sofern die Infos bezüglich der nicht UN-ECE-konformen Software 3.x stimmen(!) - die unschöne Situation, dass bei einer Weigerung, das Fahrzeug vor dem 01.07. (oder 07.07.?) abzunehmen und zuzulassen(!) , danach ein Fahrzeug da steht, welches überhaupt nicht mehr zugelassen werden kann! Und zwar auf niemanden!
Das ist finanziell schon ein ganz anderes Kaliber als die frühere Thematik.
Spekulationen :
Ich habe den Eindruck(!), dass die Verkäufer (und die Disponenten) diesen Umstand gar nicht auf dem Schirm hatten beim Eintragen eines unverbindlichen Liefertermines in die Bestellungen.
Sondern dass dort noch die Erfahrung von früher herrscht(e): "Kein Problem; wenn das Auto früher kommt, dann steht es eben noch eine Zeitlang herum."
Ich persönlich kann mir ganz gut vorstellen, dass bei VW/CUPRA, den Beherrschern der IT, schlichtweg versäumt wurde, im digitalen Bestellprozess eine Warnung oder gar Blockierung einzubauen, wenn als Liefertermin ein späterer Zeitpunkt als 30.06. eingetragen werden sollte.
Es betrifft ja auch wirklich nur einen sehr begrenzten Zeitraum und auch nur Kunden, die (z. B. wegen Ablauf bisheriger Leasingverträge) keinesfalls das Auto früher haben möchten.
Für alle anderen ist der Liefertermin ja eher "nice to have" und eine frühere Lieferung meist sehr willkommen.
Worauf basiert denn die Annahme das Fahrzeuge mit MY24.2 nach Juli nicht zulassungsfähig sind? Gibt es dazu irgendwo harte Fakten?
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Wenn sie denn bei Blechschaden überhaupt kommen. Hier in Wiesbaden kommen sie gerne auch mal nicht. Ich habe mal angerufen und wollte dass sie eine Unfallflucht an meinem Fahrzeug aufnehmen.. so mit Spurensicherung. 😂
Die Polizeibeamtin am Telefon wusste gar nicht was ich von ihr wollte. „Nee…für sowas kommen wir nicht. Erstatten sie online Anzeige.“ Darauf mein Kommentar „oh die hessische Landespolizei hat schon dieses Internet…aber wenn ich einen Mord melde bemühen sie sich schon hierher, …oder?“ Das fand sie irgendwie nicht witzig…“ihre unverschämten Sprüche können sie sich sparen…“ 😂
Sehe den Humor da auch nicht um ehrlich zu sein. Was erwartest du dir von einer Spurensicherung überhaupt? Das da am Ende rauskommt es war ein blaues Fahrzeug und die fahnden nach blauen Fahrzeugen?
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Ja genau, das unverbindlich heißt: Falls das Auto nicht fertig ist. Hier hat der Gesetzgeber ein Zeit von 6 Wochen zugelassen die der Leasinggeber maximal überschreiten darf.
Das Unverbindlich bezieht sich nur bei Lieferverzögerungen. Vorzeitige Auslieferungen sind von beiden(Leasingnehmer und Leasinggeber) in beiderseitigem Einverständnis immer möglich.
Es gibt bei der VW Bank(Audi, Seat usw.) nur eine schriftliche Vereinbarung, die man auch bei Vertragsabschluss unterschreibt, dass die Leasingrate nach der vereinbarten Leasingübergabe(Auslieferung oder Abholung) spätestens 14 Tage nach Auslieferung beginnt. Falls der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht abholt, beginnen dann nach 14 Tagen die Leasingzahlungen.
Hier ein Hinweis von einem Anwalt in ähnlich gelagerten Fall. Scheinst da wohl ein Argument zu haben, insbesondere wenn irgendwo festgehalten war das du bereits ein Leasingfahrzeug hast (idealerweise in einer E-Mail oder so):
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ok welche Regulierung ? Davon hat mein Händler nicht gesprochen
Ich kenne mich da nicht genau aus, nennt sich UNECE oder so. Vielleicht sind die neuen Fahrzeuge auch schon der Regulierung entsprechend aber hier im Forum wurde das häufig erwähnt. Jemand anders kann da sicher mehr zu sagen.
Auf jeden Fall brauchen die Fahrzeuge ab Juli zusätzliche Assistenzsysteme, eine sogenannte Blackbox und noch andere Dinge serienmäßig um noch zugelassen werden zu können
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25.03.2024 Beim Händler Autohaus Bierschneider in Ingolstadt bestellt (Vermittlung durch null-leasing.com)
30.03.2024 Welcome to the Tribe
13.04.2024 Dein CUPRA Born. Optimal Aufladen ist schnell aufladen.
keine Mail erhalten CUPRA CARE. Leistung garantiert.
05.05.2024 Always Connected. Mit deinem CUPRA Born
08.05.2024 Anruf vom Händler, mein CUPRA Born wäre fertig und Abholtermin in Wolfsburg kann vereinbart werden
Ich bin jetzt so überrascht da bei der Bestellung noch 4 Monate stand und ich auf dem Bestellformular Lieferung unverbindlich September 2024 unterschrieben habe.
Mein aktueller Leasingvertrag vom A3 45 TFSIe läuft noch bis 22.09.2024. Mein Händler sagt dass es eigentlich kein Problem wäre wenn wir ihn bei ihm abholen würden,
da könnte er noch solange stehen bleiben.
Aber der Leasingvertrag wurde mit Abholung Wolfsburg abgeschlossen.
Cupra würde die Autos gerade so jetzt raushauen, sie haben auch diese Woche 3 weitere Born erhalten die sogar 2 Tage nach mir bestellt haben. Sogar der KFZ Brief wäre schon bei denen für die 3 Bornies eingetroffen. Er macht sich jetzt schlau und meldet sich die Tage wieder.
Kennt jemand von Euch das gleiche Problem ?
Bestellt wurde:
Edition Dynamic mit 19' Ganzjahresreifen, Skyline Roof, Pilot L, Heat Pump, BeatsAudio Soundsystem, Abholung Autostadt Wolfsburg für 1250€, 48 Monate, 20.000 km im Jahr, 359 € Leasingrate, Lieferung Ende Juli 2024 möglich, Auslieferung September 2024 gewünscht und mit Autohaus vereinbart, da mein AUDI A3 45 TFSIe Leasing 09.2024 ausläuft
Klingt nach der aktuell normale Lieferzeit, die müssen vor Juli noch alle Bestellungen loswerden da dann neue Regulierung greift.
Du wirst das Auto auch vor Juli zulassen müssen, aufgrund der Regulierung.
Lieferung unverbindlich ist eben genau das was es heißt
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Das Tech M Paket war beim 77 kwh Dynamic Standard. Das Pilot M Paket war bei beiden Akkugrößen bei der Edition Dynamic Standardausstattung.
Ahja das meinte ich, hab mich vertippt